Fragen zum Vereinsrecht
Fragestellung
Ich habe einige Fragen zum Thema Vereinsrecht, speziell zum Modus des Einsatzes von email, einer institutionellen Mitgliedschaft in einem anderen Verein sowie die Beurteilung eines Kooperationsvertrages.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marc Nathmann
Sehr geehrte Fragestellerin,
ich bedanke mich für Ihr Vertrauen.
Die erbetenen Antworten habe ich direkt in das Dokument eingefügt und als 20151220_AW_MN hochgeladen.
Mit besten Grüßen
M Nathmann
Rechtsanwalt
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vielen Dank für die rasche Beantwortung. Könnten Sie bitte noch einen Blick auf den Kooperationsvertrag werfen, ob er rechtlich so in Ordnung erscheint?
Und das Problem mit den unterschiedlichen Satzungen betrifft nur, dass der PI nur alle 2 Jahre eine Mitgliederversammlung einberuft, auf der auch gewählt wird, d.h. die Vorstandschaft wird nicht nach 1 Jahr entlastet, wie das beim TRaB üblich ist. Ist dies ein Problem?
Vielen Dank,
mfg
B. B.
bitte beantwarten Sie noch die Nachfragen bezüglich des Kooperationsvertrages sowie der Notwendigkeit nach der Übereinstimmungen des Turnus der jährlichen/zweijährlichen stattfinden Jahreshauptversammlung.
Mit freundlichen Grüssen
B. B.
ja! Dem Grundsatz nach ist der Vertrag so in Ordnung. Letztlich gibt es hier wenig zwingende gesetzliche Vorgaben, welche Sie zwingend einhalten müssen. Insoweit obliegt die konkrete Ausgestaltung Ihren Wünschen.
M.E. ist der Regelungsgehalt und die Stringenz auch o.k.
Der zweijährige Turnus ist auch in Ordnung, da disponibel. Die Konsequenz ist nur, dass die Vorstände ein Jahr länger unentlastet sind. Aber dies sollte in der Praxis kein Problem darstellen, zumal jederzeit außerplanmäßig einberufen werden kann.
Mit besten Grüßen
M Nathmann
Rechtsanwalt