Steuerklassenwahl
Beantwortet von Steuerberater Carsten Müller-Venhoff in unter 1 Stunde
Fragestellung
Ehepartner noch 2 Jahre berufstätig, Ehefrau Rentnerin. Welche Steuerklasse ist günstig?
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Antwort von Steuerberater Carsten Müller-Venhoff
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
wie bei fast allen Fragen kommt es auch hier darauf an, was Sie als günstig erachten.
Ihrer Frage entnehme ich, dass der Ehemann Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt und demzufolge "auf Lohnsteuerkarte" arbeitet. Die Ehefrau bezieht sonstige Einkünfte. Sie geben an, dass sie Rente erhält. Die Art der Rente allerdings wird nicht genannt. Ich gehe im Folgenden davon aus, dass es sich um gesetzliche Altersrente handelt.
Grundsätzlich haben Ehegatten die Wahl, ob beide nach der Lohnsteuerklasse 4 besteuert werden möchten oder einer der Ehepartner die Steuerklasse 5 und der andere dafür die Steuerklasse 3 nimmt. Während die Besteuerung in der Lohnsteuerklasse 4 den sogenannten "Splittingvorteil" für Verheiratete noch nicht beinhaltet, wird bei der Steuerklassenwahl 3/5 bereits der Vorteil für Verheiratete innerhalb des Lohnsteuerabzugs berücksichtigt. Der Ehegatte mit der Steuerklasse 3 zahlt dadurch wesentlich weniger Lohnsteuer, während beim Partner mit der Steuerklasse 5 deutlich mehr Lohnsteuer einbehalten wird und er somit weniger Nettolohn vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommt. Die Steuerklassenwahl 3/5 lohnt sich besonders bei Ehepartnern, die eine große Lohn- oder Gehaltsdifferenz haben, d.h. wo ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Hier ist in der Summe monatlich mehr Geld in der Haushaltskasse. Bei annähernd gleichen Lohneinkünften lohnt sich diese Wahl kaum noch, weil der o.g. Splittingvorteil dann kaum noch vorhanden ist.
Zurück zu Ihrem Fall: Während der Ehemann nun also noch Einkünfte erzielt, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen, bekommt die Ehefrau eine Rente ausgezahlt, für deren Bezug die Lohnsteuerkarte keine Rolle mehr spielt. Wenn Sie sich für die Steuerklasse 4 entscheiden, wird vom Bruttolohn eine Lohnsteuer einbehalten, die der Lohnsteuer eines Ledigen entspricht. Der Lohnsteuerabzug könnte also zu hoch sein, was Sie über die Einreichung einer Einkommensteuererklärung ausgleichen können. Allerdings ist hier zu bedenken, dass die Renteneinkünfte nachversteuert werden. Da Sie keine Angaben zur Höhe der Rente machen, kann ich hier leider nicht konkreter werden.
Sollten der Ehemann nach der Steuerklasse 3 besteuert werden, wird ein deutlich höherer Nettolohn ausgezahlt. Man hat also monatlich mehr Geld zur Verfügung. Der Haken hierbei ist jedoch, dass dann in der Steuerklasse 5 keine Lohnsteuern gezahlt werden, da die Rente ja nicht über Lohnsteuerkarte abgerechnet wird. Das hat zur Folge, dass zu wenig Lohnsteuern einbehalten werden und sich, aufgrund der bei dieser Steuerklassenwahl zwingend einzureichenden Einkommensteuererklärung, eine Nachzahlung ergeben könnte.
Jetzt zu meinem Rat: Wenn Sie bereits monatlich mehr Geld zur Verfügung haben möchten und dafür in Kauf nehmen, dass Sie eine Einkommensteuererklärung einreichen müssen und dabei gegebenfalls eine Steuernachzahlung herauskommt, dann sollten Sie die Variante §/5 wählen, wobei der Ehemann die Steuerklasse 3 wählt.
Wollen Sie jedoch auf Nummer sicher gehen, sollten Sie die Steuerklasse 4 wählen. Sie haben dann monatlich zwar nicht mehr Geld im Portemonnaie, werden erfahrungsgemäß aber auch keine Steuernachzahlung zu erwarten haben.Ich würde Ihnen raten, nach Ablauf des Jahres einen Steuerberater zu bitten, auszurechnen, ob sich eine Einkommensteuererklärung für Sie lohnt. Unter Umständen kommt ja in Ihrem Fall dann sogar eine Erstattung raus. Hierfür stehen ich und mein Team Ihnen gerne zur Verfügung
Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich aus den allgemeinen Angaben in Ihrer Frage keine genauere Berechnung erstellen kann.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jedoch gerne zur Verfügung und würde mich über eine positive Bewertung freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Müller-Venhoff
Steuerberater
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