Anfrage Wahl der richtigen Steuerklassen nach Hochzeit
Fragestellung
Hallo Herr Thomas,
ich habe eine Fachfrage zu den Steuerklassen für Verheiratete (Angestellte), bzw. welche Steuerklasse für uns konkret die richtige ist. Wir haben am 29.10.2018 geheiratet und wurden nun automatisch beide in 4/4 eingeordnet.
Ehemann:
Brutto-Monatslohn 5.800 €, max. 7.000 € jährlich als variabler Bonus möglich
Wohnhaft in Niedersachsen
Geburtsdatum 02.08.79
Ehefrau:
Brutto-Monatslohn 9.300 €, max. 15.000 € jährlich als variabler Bonus möglich (außerdem PKW Sachbezug, der mit 1.007 € monatlich brutto berechnet wird)
Wohnhaft in Niedersachsen
Geburtsdatum 20.04.79
• Es sind auf jeden Fall keine Kinder geplant (und vorhanden)
• Es sind aktuell keine Jobwechsel geplant
• Vor der Ehe wurde in 2012 ein gemeinsames Haus erworben, beide im Grundbuch eingetragen
Die Steuerrechner im Internet empfehlen 3 für mich und 5 für meinen Mann, allerdings weicht die jährliche Summe der Steuern nicht "großartig (ca. 200 Euro)" voneinander ab (bei 4/4), wenn ich das richtig sehe?
Und dann habe ich noch nicht verstanden, wie sich die Wahl der Steuerklasse auf die monatliche bzw. jährliche Lohnsteuer auswirkt – irgendwo hatte ich gelesen, dass man bei einem Modell monatlich stärker belastet wird und jährlich dann eher was zurück bekommt und bei dem anderen Modell eine Jahres-Nachzahlung wahrscheinlicher ist.
Ist es möglich, dass Sie mir hierzu eine Empfehlung aussprechen?
Danke für Ihre Beratung im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
N. E.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Bei Ehepaaren ergibt sich bei der Steuerklassenkombination eine etwas niedrigere Belastung, wenn der geringer verdienende die Steuerklasse III und der besser verdienende Ehepartner die Steuerklasse V wählt. Allerdings fällt der Effekt geringer aus, wenn beide gut verdienen, wie das bei Ihnen der Fall ist.
Wenn Sie die Steuerklassenkombination III/V wählen und beide Ehegatten arbeiten, dann sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Im Rahmen der dann durchgeführten Einkommensteuerveranlagung wird ein eventueller Vorteil aus der Steuerklassenkombination wieder ausgeglichen. Das Ergebnis aus monatlichem Lohnsteuereinbehalt, gegebenenfalls Vorauszahlungen und Erstattung oder Nachzahlung aus der Veranlagung ist centgenau gleich, egal ob Sie III/V oder IV/IV wählen.
Bei III/V haben Sie häufiger Nachzahlungen aus der Veranlagung, bei IV/IV meistens Erstattungen.
Es gäbe noch die Möglichkeit der Steuerklasenkombination IV/IV mit Faktor, diese ist die genaueste Wahl für den monatlichen Lohnsteuereinbehalt, allerdings erfordert dies natürlich eine jährliche Anpassung des Faktors.
Somit ergibt sich aus der Steuerklassenwahl in der Regel lediglich ein Vorzieheffekt.
Bei Ihren Einkommensverhältnissen würde ich IV/IV empfehlen, da dies klar und einfach ist und da die Auswirkungen der anderen Lohnsteuerklassenwahl bei höheren Eikommen ohnehin geringer ist.
Das Haus wirkt sich mit AUsnahme der Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen nicht auf die Steuer aus, solange Sie es nur zu eigenen Wohnzwecken nutzen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Antwort des Experten: Vielen Dank!
es hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen, der besser verdienende Ehepartner muss in die III, der schlechter verdienende in die V.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater