Welche Jobvariante und Steuerklasse wählen ?
Fragestellung
Nun stelle ich zum dritten mal diese Frage bei yourxpert. Kann mir denn Keiner helfen?
Mein Mann hat ein Bruttogehalt in Höhe von 3100 Euro. Wir haben einen 2jährigen Sohn zusammen, sind verheiratet und haben Steuerklasse III und V. Mein Arbeitgeber möchte mir einen neuen Vertrag ausstellen und daher möchte ich mich bei Ihnen vorher informieren welches die beste Variante wäre. Ich könnte ab Januar 22 Std Pro Woche arbeiten und habe einen Stundenlohn in Höhe von 16 Euro. Ich könnte auch nur auf 850 Euro Basis dort weiterarbeiten, was jedoch nicht unbedingt mein wunsch wäre. Würde es sich überhaupt lohnen mit der SteuerKlasse V 1408 brutto zu verdienen wegen dee hohen Abzüge oder wäre die 850 Euro Stelle brutto mit dementsprechend weniger Stunden geeigneter? Würden Sie einen Steuerklassen Wechsel auf IV und IV empfehlen?
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Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte Ihnen diese nachfolgend nach den von Ihnen geschilderten Sachverhalt beantworten:
Die Steuerklasse 3/5 wird üblicherweise von Eheleuten gewählt, bei denen ein hoher Einkommensunterschied besteht. Hier kann der Besserverdienende von der günstigeren Lohnsteuerklasse 3 profitieren. Der andere Ehegatte zahlt dann die höhere Lohnsteuer auf das geringere Einkommen.
Dies lohnt sich, wenn der Hauptverdiener mindestens 60 Prozent des gemeinsamen Einkommens verdient. Das heißt in Ihrem Fall, verdienen Sie nicht mehr als rd. 1860 Euro pro Monat, führt die Steuerklassenkombination 3/5 zu den geringsten Abzügen, wie von Ihnen gewählt.
Die Wahl dieser Kombination erfordert die Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
Grundsätzlich ergibt sich durch diese Lohnsteuerklassenwahl keine Steuerersparnis, sondern vielmehr wird hierdurch nur die geringeren Lohnsteuerabzüge von Ihrem laufenden Monatslohn die im Rahmen der Steuererklärung zu erwartende Einkommensteuererstattung vorgezogen.
Selbst wenn Sie nicht die günstigste Kombination gewählt haben, zahlen Sie letztendlich keinen Cent mehr Steuern im Kalenderjahr. Denn: Endgültig abgerechnet wird in der Steuererklärung nach Ablauf des Jahres, und hier spielen die Steuerklassen für die Höhe der festgesetzten Steuer keine Rolle.
Bei ungünstiger Steuerklassenwahl (bei Ihnen hier 4/4) zahlen Sie zwar während des Jahres zu viel Lohnsteuer an das Finanzamt, haben pro Monat also weniger Nettolohn und verzichten dadurch auf Liquidität.
Sie dürfen sich dann aber im nächsten Jahr mit Abgabe der Steuererklärung auf eine Einkommensteuererstattung freuen.
Wenn Sie mehr arbeiten und somit mehr Einnahmen erzielen, müssen Sie hierauf wieder Steuern zahlen. Das würde den obigen Sachverhalt nicht ursächlich anders beeinflussen.
Hieraus ergibt sich zusammen die monatliche Lohnsteuer:
bei Bruttoarbeitslohn EURO 890/3.100.
bei Ihrer Lohnsteuerklassenwahl 3/5 EUR 328,16
bei der Lohnsteuerklassenwahl 4/4 EUR 400,24.
bei Bruttoarbeitslohn EURO 1.408/3.100.
bei Ihrer Lohnsteuerklassenwahl 3/5 EUR 471,16
bei der Lohnsteuerklassenwahl 4/4 EUR 528,48.
Somit ist bei beiden Fallkonstellationen die Steuerklasse 3/5 die günstigere.
Ich habe Ihnen eine Berechnung der monatlich zu zahlenden Lohnsteuer nach Ihren Angaben zur besseren Erläuterung beigefügt.
Anmerken möchte ich noch, dass Ihr monatlicher Bruttoarbeitslohn sich voraussichtlich auf 1.525 EUR beaufen wird (22 Stunden/Woche * 16 EURO/Stunde * 4,3 Monatswochen). Das Ergebnis sieht ähnlich dem obigen aus.
Abschließend möchte ich noch anmerken, dass die Steuerklasse nur einmal im Jahr gewechselt werden kann. Der Wechsel sollte daher genau überlegt werden.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Ich bitte es vielmals zu entschuldigen, dass es bei den ersten beiden Malen auf diesem Portal nicht geklappt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Jeannette Uhlig, Steuerberaterin
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