Steuerbescheid
Fragestellung
J. L., Leipzig, Zum Haksch 21
Es geht um Außergewöhnliche Belastung. Bei mir liegen die zumutbaren Belastungen bei 1.482,50 €.
Geltend habe ich Brillen. Hörgeräte in Höhe von 2.635 € gemacht. Es wurde nichts anerkannt. Das kann wohl nicht sein. Es müssen eigentlich 1.152,50 € anerkannt werden. Danke für einen Hinweis..
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Bei den außergewöhlichen Belastungen sind (soweit die zumutbare Belastung überschritten wird, Kosten für die von Ihnen benötigten und angeschafften medizinischen Hilfsmittel, wie z.B. Brillen und Hörgeräte, grundsätzlich abziehbar (vgl. z.B. Fuhrmann in Korn, § 33 EStG Rz. 58 (September 2017)). Gegebenenfalls ist die medizinische Notwendigkeit nachzuweisen (ärztliches Attest, (Teil-) Kostenübernahme durch die Krankenkasse o.ä.).
Eine willkürliche Streichung ohne vorherige Anforderung von Unterlagen ist nicht angemessen.
Somit empfehle ich Ihnen, Einspruch einzulegen. Der Einspruch muss schriftlich innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids beim Finanzamt eingehen.
Wenn Sie mir den Bescheid zur Verfügung stellen, schaue ich gerne noch einmal auf die Begründung des Finanzamts.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Ich kann ihn nur empfehleh
JL
Sie können mir auch eine E-Mail schreiben, bernd.thomas@yahoo.de.
Mit freundlihen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Das ist leider irgendein Schaltplan. Bitte noch einmal überprüfen!
Mit freundlihen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater