Nachberechnete Gewerbesteuer 2018 in Einkommenssteuererklärung 2019 angeben
Fragestellung
Liebes Expertenteam,
ich bin selbständig und sitze gerade über der Einkommenssteuererklärung 2019.
Im Jahr 2018 hatte meine Gemeinde eine Gewerbesteuervorauszahlung von 175 EUR festgelegt, die auch 2018 bezahlt wurde und in der ESt.-Erklärung 2018 in der Anlage G mit aufgeführt wurde.
Im Sept. 2019 bekam ich mit dem Steuerbescheid auch den Gewerbesteuermessbetrag 2018 und kurz danach auch den Gewerbesteuerbescheid der Stadt, ich mußte für 2018 1026 EUR nachzahlen und die Vorauszahlung für 2019 betrug auch 1026 EUR.
Meine Frage: Ich habe wieder in der Anlage G Zeile 17 die Gewerbesteuer für 2019 eingetragen.
An welcher Stelle kann ich die nachträglich bezahlte Gewerbesteuer 2018 aufführen?
Oder muß ich ganz anders vorgehen?
Danke und viele Grüße
Andreas Fiedler
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Tomasz Malissa
Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Im Sprachgebrauch heißt es: „Die Gewerbesteuer wird bei Privatpersonen auf die Einkommensteuer angerechnet“ – das entspricht im Groben auch der Realität, aber
Die tarifliche Einkommensteuer vermindert sich um das 4fache das festgesetzen Gewerbesteuermessbetrages. Festgesetzt heißt sinngemäß „was im Bescheid steht“. Welche Gewerbesteuervoraus- oder Nachzahlungen Sie tätigen/getätigt haben, ist für die Einkommensteuerermäßigung irrelevant. Der Gewerbesteuermessbescheid bildet in dieser Hinsicht einen „Grundlagenbescheid“ für den Einkommensteuerbescheid und kann diesen jederzeit ändern.
Die Angaben, die Sie diesbzgl. in ihrer Steuererklärung machen, dienen Ihnen und dem Finanzamt nur zu Vorberechnung/Schätzung des Ermäßigungsbetrages. Grundlage dafür ist immer der für dieses Jahr vom Finanzamt festgesetzte Gewerbesteuermessbetrag.
Wenn Sie Ihre Gewerbesteuererklärung mit einer Software machen, sollte diese auch den Gewerbesteuermessbetrag für das jeweilige Veranlagungsjahr berechnen können. Im Anschluss können Sie diesen dann in Ihre Einkommensteuererklärung übertragen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Tomasz Malissa
Steuerberater
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