Steuerbescheid Einkommensteuer 2019
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 1 Stunde
Fragestellung
Die EK-Steuer wurde wie seit vielen Jahren mit Elster gemacht.
Es handelt sich um Vermietung/Mieteinnahmen. Ich beschreibe im Folgenden die von mir in Elster ausgefüllten Zeilen der Steuererklärung
Anlage V, Mieteinnahmen
Zeile 21 Summe der Einnahmen: 6.442
Zeile 22 Summe der Werbungskosten: 4.589
Zeile 23 Überschuss: 1.853
Zeile 24 Zurechnung Betrag Zeile 23 auf Ehemann/Ehefrau: jeweils 926/926
Nach Fertigstellung des Formulars und anschließender Berechnung im Elster-Formular entspricht das Ergebnis den obigen Daten ohne Fehlermeldung.
Im Steuerbescheid vom Finanzamt sind folgende Daten eingetragen:
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Ehemann: 1.814
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Ehefrau: 1.815
Die Differenz zum obigen Überschuss aus Elster von 1.853 ergibt sich aus dem Abzug von 17 Euro Handwerksleistungen
Meine Frage: Aus welchem Grund wird im Bescheid der Überschussbetrag verdoppelt bzw. auf beide voll angerechnet?
Mit freundlichen Grüßen,
H. H.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert.
Ihre Frage möchte ich im Rahmen einer Erstberatung beantworten, auch wenn es letztendlich nur auf eine Mutmaßung hinaus läuft.
Grundsätzlich sind Ihre gemachten Angaben in der Anlage V auf den ersten Blick plausibel. Auch die Verteilung auf Sie und Ihre Frau scheint in Ordnung. Entweder haben Sie aus Versehen die Anlage V kopiert und 2 mal abgegeben oder aber der/die Finanzbeamte*in hat aus Versehen, den Überschuss falsch in die Steuerberechnung übernommen. Das kann leider auch mal vorkommen.Eine andere Erklärung erschließt sich mir leider nicht bzw. ist anhand der vorliegenden Angaben nicht plausibel.
Schauen Sie bitte einmal in die Erläuterungen zum Einkommensteuerbescheid, ob sich hier noch Hinweise ergeben. Ansonsten legen Sie bitte Einspruch gegen den Bescheid ein und beantragen den Ansatz der richtigen Einkünfte.
Hier ein Formulierungsvorschlag für den Einspruch:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den Einkommensteuerbescheid vom ... Einspruch ein. Der Einspruch richtet sich gegen die angesetzten Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Gemäß Erklärung betragen die Einkünfte je Ehegatte 926,00 EUR. Sie haben pro Ehegatte jedoch den doppelten Betrag in Ansatz gebracht. Daher bitte ich um Korrektur und Übersendung eines geänderten Bescheides.
Mit freundlichen Grüßen
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben bzw. Ihnen Hinweise auf die Ursachen gegeben zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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