Verweigerung der Herausgabe eines Hundes durch Tierheim
Beantwortet
Fragestellung
Guten Tag,
meiner Schwester ist letzte Woche der Hund weggelaufen und von der Polizei ins Tierheim gebracht worden. Dieses weigert sich, das Tier herauszugeben mit der Begründung, dass erst festgestellt werden müsse, ob der Hund gut gehalten wird. Meine Schwester ist 76 Jahre alt und hat beginnende Demenz, wird von einer Betreuerin unterstützt, führt aber ansonsten ihren Haushalt alleine und geht regelmäßig dreimal am Tag mit dem Hund spazieren (das können Nachbarn und Parkbesucher bezeugen). Er ist nicht verwahrlost, sondern gepflegt (nach Meinung des Tierheims nur zu dick) und - das Wichtigste: er ist eine wichtige Stütze für meine Schwester, die übrigens immer Hunde hatte.
Ein heutiges Gespräch im Tierheim mit meiner Schwester, der Betreuerin und deren Tochter muss die reinste Inquisition gewesen sein, in der keinerlei Rücksicht auf meine Schwester genommen wurde, deren Zustand seit Verschwinden des Hundes sich rasant verschlechtert hat. Sie mussten schriftlich zusichern, dass u.a. der Hund bis Oktober 1kg abnimmt. Dann will das Tierheim in den nächsten Tagen eine Wohnungsbesichtigung durchführen, nicht nur bei meiner Schwester, sondern auch bei der Betreuerin, die nebenan wohnt. Der Hund befindet sich z.Z. immer noch im Tierheim. Entsprechend schlecht geht es meiner Schwester
Der Hund stammte aus dem Heim, bei Abholung wurde damals ein Vertrag gemacht
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Antwort des Experten
Hallo lieber Fragensteller,
wenn der Hund nachweislich Eigentum Ihrer Schwester ist (Steuerbescheid, Papiere, Impfpass, etc.), ist das Tierheim verpflichtet, Ihnen das Tier (nach eventueller Entrichtung einer Betreuungsgebühr) wieder zurück zu geben. Da das Tierheim nicht die Aufgaben des Veterinäramtes übernehmen darf und für Haltungskontrollen nicht zuständig ist, muss der Hund in die Hände des Eigentümers übergeben werden.
Es ist im Anschluss befugt, weitere Schritte einzuleiten (z.B. Veterinäramt einschalten), welche nach Überprüfung durch das Veterinäramt zur Enteignung führen können.
Bis dahin ist die nicht Herausgabe des Hundes nicht rechtens.
Ich wünsche Ihnen ganz viel Erfolg, dass das Tierheim bald einsichtig ist. Im Zweifel schalten Sie bitte die Polizei ein.
Ihre Alexandra Stück
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