Steuererklärung-Kapitalertragssteuer
Fragestellung
Ich habe 2018 Verluste mit Aktien gemacht und 2019 Gewinne welche die Verluste kompensieren. Alles im gleichen Depot. Für 2018 habe ich mir jedoch eine Verlustbescheinigung ausstellen lassen diese aber in der Steuererklärung 2018 aber nicht angegeben, weil es nichts mit anderen Gewinnen zu verrechnen gab. Deshalb habe ich den Verlust aus 2018 also in der Steuererklärung 2019 eingetippt. Jetzt meint der Finanzamt Mitarbeiter ich hätte das 2018 eintragen müssen. Im Nachhinein war es natürlich total unnötig und dumm von mir 2018 eine Verlustbescheinigung auszustellen. Hat der Finanzamt Mitarbeiter da recht das ich den Verlust aus 2018 nicht mehr geltend machen kann?
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Antwort von Steuerberaterin, Dipl. Finanzwirt Regina Joswig
Bevor ich Ihnen eine konkrete Empfehlung aussprechen kann, darf ich Sie um Beantwortung der folgenden Fragen bitten.
1. Haben Sie in 2018 eine leere Anlage KAP mit eingereicht?
2. Haben Sie die Verlustbescheiniung für 2018 beim Finanzamt eingereicht, obwohl Sie diese nicht in einem Formular eingetragen haben?
3. Ist der Einkommensteuerbescheid für 2018 " Unter dem Vorbehalt der Nachprüfung"?
Danach kann ich Ihnen genau sagen, welche Möglichkeiten Sie noch versuchen können, da der Bearbeiter vom Finanzamt leider recht hat mit seiner Aussage.
Mit freundlichen Grüßen
Regina Joswig
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Antwort des Experten: Vielen Dank. Ihre Anfrage war sehr interessant.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Zu 1.
2018 habe ich keine Anlage KAP eingereicht.
Zu 2.
Ich habe die verlustbescheinigung von 2018 in der Steuer Erklärung 2019 angegeben und auf wunsch dem Finanzamt 2019 nachgereicht
Zu 3.
Nein. Die Steuer Erklärung 2018 ist letztes Jahr abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen Thomas Willner
vielen Dank.
Dann scheidet leider ein Berichtigungsantrag nach 129 AO ( Abgabenordnung) aus.
Es hätte zusammen mit der Einkommensteuererklärung 2018 ein Antrag auf die gesonderte Feststellung des Verlustvortrages beantragt werden müssen.
Es bleibt nun der Versuch diesen Antrag gesondert zu stellen. Die Erfolgsaussichten sind gering.
Sollten Sie in 2020 auch Verluste haben, empfehle ich Ihnen sich wieder eine Verlustbescheinigung ausstellen zu lassen. Diese machen Sie dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2020 geltend und können diesen Verlust dann in das Jahr 2019 zurücktragen lassen und erhalten eine verzinste Steuererstattung.
Anbei nun im Word Format der Antrag, den Sie bitte stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Regina Joswig
Über eine Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Grüße aus Bonn
Regina Joswig
Ich habe im Jahr 2020 Verluste mit Aktiengeschäften gemacht. Ihr Vorschlag war jetzt einen Verlustrücktrag zu machen um diese mit den Gewinnen aus 2019 zu verrechnen, ist das korrekt und noch möglich oder gibt es hier neue gesetzliche Regelungen das nur noch ein Verlustvortrag möglich ist?
MfG Thomas Willner
Verluste aus Aktiengeschäften können leider nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden.
Aufgrund der Gesetzesänderung ist tatsächlich nur ein Verlustvortrag möglich. Dies und die Verlustbeschränkung werden sicherlich vor Gericht landen, bis zu einer Entscheidung wird es aber dauern.
Mit freundlichen Grüßen
Regina Joswig