Erste Steuererklärung: Was habe ich in folgender Situation zu tun ?
Fragestellung
Guten Tag Herr Thomas,
Ich stehe nun vor meiner ersten Steuererklärung und habe keinen Überblick was für mich zu tun ist oder ob überhaupt etwas zu tun ist,
da ich im Jahr 2019 erst Schüler dann Student war(Semesterbeiträge)
Angestellt, Selbstständig und Halbwaisenrente bezogen habe.
Ich wäre Ihnen sehr verbunden wenn sie mir mehr Klarheit verschaffen könnten.
Ich hoffe das ich Ihnen mit folgenden Zahlen die Arbeit erleichtern kann:
Angestellt 2019 01.08. -31.12.2019 Einkünfte in der Anstellung laut Lohnsteuerbescheid Brutto 3.926,16
auf meinem Konto sind eingegangen (2019) + Boni: 633,17+479,03+ 642,98 881,18+778,68
Gesamt: 3415.04
Gewerbe angemeldet am 25.07.2019 Rechnungen gestellt im Jahr 2019 x5
Gesamt Einkünfte in der Selbstständigkeit: 5433.42
Studiums Beginn an der TH-Köln 01.09 - heute Semesterbeitrag 274.90+294.20
-5900 Euro Weiterbildung
Halbwaisenrente seit dem 08.2019 4x 236.04 = 944.16
Als ich Vertrag aufgelöst habe war ich in einem Jugendheim und Schüler Abitur 2019:
Bausparvertrag aufgelöst 3145,04
-1500 Euro Weiterbildung " Ein Dating Coaching".. Verzeihen Sie mir meine Ehrlichkeit
Ich hoffe ich konnte ihnen soweit die arbeit erleichtern und habe nicht etwas vollkommen klares einfach nur erschwert.
Ich danke Ihnen für Ihre Mithilfe und wünsche einen schönen Tag
Liebe Grüße
Boran Akkoc
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Herr Akkoc,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Da Sie eine Rente beziehen und gewerbliche Einkünfte haben, sind Sie zur Abgabe der EInkommensteuererklärung sowie einer Gewerbesteuererklärung und einer Umsatzsteuererklärung 2019 verpflichtet.
Die Erklärungen sind in elektronischer Form einzureichen (Elster).
1. Einkommensteuererklärung
Sie benötigen:
Hauptbogen (Adresse, Religionszugehörigkeit, Familienstand etc.)
Anlage N (Arbeitslohn gem. Lohnsteuerjahresbescheinigung, ggf. Angaben zur ersten Tätigkeitsstätte/ Fahrten und zu anderen Werbungskosten, Arbeitsmittel ggf. pauschal mit 110 €, Kontoführungspauschale von 16 €)
Anlage G (Betriebseinnahmen aus dem Gewerbe abzgl. Betriebsausgaben = Gewinn; es kann eine Gewinnermittlung über eine separate EÜR gemacht werden, wenn es überschaubar ist, kann man darauf ggf. verzichten)
Anlage Vorsorgeaufwand (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung und vom Rentenversicherungsträger, Haftpflicht- und weitere private Vorsorgeversicherungen)
Anlage R (Rente gemäß Bescheinigung des Rentenversicherungsträgers)
Anlage SA (Semestergebühren und andere Kosten des Studiums in die Zeile Berufsausbildungskosten; gemäß Sachverhalt gehe ich davon aus, dass Sie noch keine vorherige abgeschlossenen Berufsausbildung haben)
Anlage KAP (Bausparvertrag gemäß Steuerbescheinigung der Bausparkasse; diese müssen Sie ggf. anfordern)
Die Weiterbildungskosten (ohne das Dating-Coaching) ordnen Sie je nach Inhalt entweder als Werbungskosten der Anlage N oder als Betriebsausgaben der Anlage G zu.
Falls Sie noch haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen hatten (z.B. in der Nebenkostenabrechnung des Vermieters) dann fügen Sie noch eine Anlage HA bei und targen dies ein.
2. Umsatzsteuererklärung
Ich gehe davon aus, dass Sie Ihre Rechnungen ohne Umsatzsteuer geschrieben haben, insofern geben Sie hier nur die Angaben für Kleinunternehmer ein (Beginn der unternehmerischen Tätigkeit, Höhe der Umsätze)
3. Gewerbesteuererklärung
Diese können Sie ggf. erst einmal weglassen, bei "kleinen" Fällen verzichtet das Finanzamt häufig darauf. Falls das Finanzamt diese jedoch anfordert, müssen Sie dort Ihren Gewinn angeben.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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entschuldigen Sie die verspätete Antwort, ich hatte Ihre Rückfrage übersehen.
Die Verrechnung der Halbwaisenrente mit den Leistungen der Jugendhilfe brauchen Sie nicht anzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater