Selbständigkeit anmelden
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte mich als Heilpraktiker Psychotherapie selbstständig machen.
Kann ich mich beim Finanzamt rückwirkend zum 01.06.2019 anmelden oder gibt das Ärger?
Geht das dann erst zum 01.07.2019? Habe diesen Monat mit Vorbereitungen verbracht und gar keine Umsätze generiert. Erste Patiententermine habe ich für die nächste Woche. Also wo auch dann mal Geld reinkommt.
Ich habe mich allerdings schon zum 01.06.2019 als Selbstständiger bei der Krankenkasse angemeldet bzw. bin dabei den Fragebogen für den 01.06.2019 auszufüllen, weil ich ja schließlich krankenversichert sein muss.
Kann es Schwierigkeiten aus der Abweichung von einem Monat geben, wenn ich beispielsweise zum Juni bereits als Selbstständiger krankenversichert bin, aber dann erst zum Juli beim Finanzamt angemeldet werden kann?
Ich würde wenn denn möglich morgen beim Finanzamt anrufen und mich rückwirkend zum 01.06.2019 als Freiberufler melden, also meine Selbstständigkeit melden. Geht das? Was empfehlen Sie mir in meiner Lage?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
MfG
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Kann ich mich beim Finanzamt rückwirkend zum 01.06.2019 anmelden oder gibt das Ärger?
Wenn Sie die Existenzgründung jetzt zeitnah dem Finanzamt mitteilen, ist das völlig unproblematisch. Sie melden sich formlos per Brief o.ä. an und geben als Beginn der Tätigkeit zutreffend den 01.06. an. Das Finanzamt wird Ihnen dann einen Fragebogen zuschicken, in dem Sie gebeten werden, Angaben zu den erwarteten Umsätzen und Gewinnen etc. zu machen.
Die Angaben, die Sie Ihrer Krankenkasse gegenüber machen, interessieren das Finanzamt nicht (umgekehrt eventuell schon).
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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danke für Ihre Rückmeldung. Eine kleine Verständnisfrage habe ich allerdings noch.
"Sie melden sich formlos per Brief o.ä. an..."
Geht das auch per Email?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
MfG
eine E-Mail sollte normalerweise genügen, wenn Sie Ihre Steuernummer angeben.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater