Rechnung in die Schweiz
Fragestellung
Ich liefere Waren (Schals und Tücher) in die Schweiz, nach Frankreich und Österreich von Unternehmer zu Unternehmer
Im Anhang habe ich zwei Rechnungen angehängt.
Hier brauche ich noch einmal den Blick eines Fachmannes, ob diese so in Ordnung sind.
Bitte nur das auflisten, was ich eventuell korrigieren muss.
SCHWEIZ
Muss die Rechnung in Schweizer Franken ausgestellt?
Wird die Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausgestellt?
Muss Umsatzsteuer 0,00 € enthalten sein?
Gilt dieser Satz auch für Warenlieferungen?
"Ort der sonstigen Leistung befindet sich gem. §3 Abs.3i.V.m. § 4 Nr. 14 UStG in der Schweiz.
Die Sonstige Leistung ist damit nicht steuerbar."
ÖSTERREICH/FRANKREICH
Gilt dieser Satz auch für Warenlieferungen nach Österreich und Frankreich und alle anderen EU Länder?
Steuerfrei nach §4 Nr. 1b Umsatzsteuergesetz (UStG); innergemeinschaftliche Lieferung
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte (r) Ratsuchende (r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt, beantworten möchte:
1. Lieferung (Versendung) von Waren von Ihrem in Deutschland ansässigen Unternehmen in die Schweiz (Drittland) an einen Unternehmer:
Die Lieferung ist nach § 43 Nr. 1 a in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) steuerfrei. Sie müssen durch geeignete Beleg nachweisen, dass es sich um eine Ausfuhrlieferung (Ausfuhrnachweise) handelt. Auf Ihrer Rechnung müssen Sie neben Ihrer Steuernummer darauf hinweisen, dass es sich (Gesetz von oben zitieren) um eine steuerfreie Ausfuhrlieferung in das Drittland handelt. Sie weißen weder 0 % noch 0 Euro Umsatzsteuer auf Ihrer Rechnung, sondern schreiben nur den obigen Satz als Hinweis der Steuerfreiheit.
Hinweis zu Ihrer Frage:
Gilt dieser Satz auch für Warenlieferungen?
"Ort der sonstigen Leistung befindet sich gem. §3 Abs.3i.V.m. § 4 Nr. 14 UStG in der Schweiz. Die Sonstige Leistung ist damit nicht steuerbar").
NEIN, gilt er nicht! Zudem handelt es sich nicht um eine sonstige Leistung, sondern um eine Warenlieferung
Sie können grundsätzlich Ihre Rechnung in Euro aus. Sie können jedoch sowohl in EUR als auch in CHF abrechnen. Wenn Sie in CHF berechnen, sollten Sie überlegen, ein CHF-Bankkonto extra einzurichten; aber nur falls Sie die CHF benötigen sollten - um Wechselkursdifferenzen zu sparen. Wenn Sie keine CHF benötigen, wäre es daher sinnvoll, in EUR zu fakturieren
2. Lieferung (Versendung) von Waren von Ihrem in Deutschland ansässigen Unternehmen an ein Unternehmen in einem EU Mitgliedsland:
Der Umsatz ist steuerfrei, da es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung handelt (§ 4 Nr. 1 b), § 6a Abs. 1 UStG). Der erste Paragraf wurde von Ihnen zutreffend angeführt, der zweite ist jedoch auch maßgeblich. Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass die vom Abnehmer verwendete ID-Nummer von einem anderen Mitgliedsstaat (AUT bzw. FR) erteilt worden ist. Ich habe Ihnen eine Musterrechnung beigefügt.
Hinweis zu Ihrer Frage:
Gilt dieser Satz auch für Warenlieferungen nach Österreich und Frankreich und alle anderen EU Länder?
Nein gilt ebenso wenig.
Ich hoffe, anhand und im Rahmen des von Ihnen mitgeteilten Sachverhaltes Ihnen mit meinen Ausführungen helfen zu können, stehe auch gerne zukünftig für steuerliche Themen zur Verfügung.
Ich bedanke mich für Ihren Auftrag und bitte Sie, mir, sofern Sie zufrieden sind, eine entsprechende Bewertung auf yourXpert zu geben.
Beste Grüße
Rainer Schenk
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Bewertung des Kunden
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Ich kann Herrn Dr. Rainer Schenk wärmsten weiterempfehlen!