Amazon Lager in Polen und Tschechien
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Dr. Schenk,
wir haben unseren Firmensitz in Deutschland und versenden unsere Ware über ein Amazon-Lager in Deutschland. Soweit so gut.
Die Ware soll in Zukunft von einem polnischen und einem tschechischen Amazon-Lager aus versendet werden.
Wir verschicken die Ware dafür in ein deutsches Amazon-Lager.
Von dort aus wird die Ware von Amazon nach Polen und Tschechen verteilt.
Unsere Kunden sind Endverbraucher/Privatkunden aus Deutschland und EU-Ausland.
Was müssen wir bei der Umsatzsteuer beachten?
Wie muss das in der Umsatzsteuervoranmeldung gemeldet werden?
Gibt es weiteres zu beachten?
Vielen Dank im Voraus.
Freundliche Grüße
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Nach Ihren Angaben sind generell Sie bzw. Ihr Unternehmen der Lieferant. Amazon fungiert als Logsitiker für Sie. Insofern handelt es sich um Warenlieferungen, die gegenüber Endkunden erbracht werden, vornehmlich an Kunden innerhalb der EU. Die Zwischenschaltung eines Lagers von Amazon in POL oder CZ ändert daran nichts. Sie sind Rechnungssteller gegenüber Ihren Kunden.
Bzgl. Warenlieferungen von einem Mitgliedstaat in der Europäischen Union in einen anderen Mitgliedstaat der EU ist für die umsatzsteuerliche Beurteilung zu grundsätzlich zu unterscheiden, ob die Lieferung an einen steuerpflichtigen Unternehmer getätigt wird oder an eine Privatperson bzw. an einen dieser gleichgestellten umsatzsteuerlichen Letztverbraucher.
Lieferungen an Unternehmer in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU): Hierfür werden die eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und diejenige des Kunden im anderen EU-Mitgliedstaat benötigt - sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei im Herkunftsland und unterliegen im Bestimmungsland beim Empfänger der Lieferung der Erwerbsbesteuerung. Sofern ein Kunde Ihnen gehenüber als Unternehmer auftritte, wird er dies über die Amazon Plattform mittels seiner UmsatzsteuerID identifizieren.
Lieferungen an Privatpersonen:
Unternehmen in Deutschland, die Warenlieferungen an Privatpersonen in anderen EU-Mitgliedstaaten erbringen, rechnen in der Regel mit deutscher Umsatzsteuer ab. Dies gilt innerhalb der längerspezifischen Lieferschwellen. Bei Überschreiten der länderweise unterschiedlichen Lieferschwelle müssen Sie sich im Bestimmungsland umsatzsteuerlich registrieren lassen und mit der Umsatzsteuer dieses Staates abrechnen (sogenannte Versandhandelsregelung).
Das Verbringen und Lagern Ihrer ware in POL oder CZ ändert daran nichts.
Sie müssen daher Ihre Artikel mit der deutschen Umsatzstuer in Rechnung stellen und die Umsatzsteuer im Rahmen der monatlichen (ggf. quartalsweisen) Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt abführen.
Sofern Untenehmen Ihre Kunden sind und die UmsatzsteuerID mitteilen, handelt es sich um eine steuerfreie innergemeinshaftliche Lieferung. Die Rechnungsstellung erfolgt ohne Ausweis von Umsatzsteuer.
Ist der Kunde allerdings ein deutsches Unternehmen, das in Deutschland ansässig ist, erfolgt die Berechnung "klassisch" derart, dass Sie dem Kunden deutsche Umsatzsteuer berechnen. Natürlich ist diese Umsatzsteuer auch an das Finanzamt abzuführen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich im Rahmen der Erstberatung bei Ihrem Preisangebot nicht tiefer in sie komplexe Materie der Umsatzsteuer einsteigen kann. Natürlich stehe ich Ihnen für weitere Details sehr gerne im Rahmen einer neuen Beuftragung zur Verfügung. In diesem Zusammenhang müssten wir auch klären, wie Sie bisher steuerlich geführt und behandelt wurde. Ferner rate ich, die Musterrechungen, je nach Fallvariante, von mir oder einen anderen Experten prüfen zu lassen. Ebeneso sollten Sie zumindest die erste Umsatzsteuervoranmeldung mit Expertenhilfe erstellen. Bitte bedenken, dass es gerade bei der Umsatzsteuer im Zuge von Steuerprüfungen zu empfindlichen Umsatzsteuernachzahlungen kommen. Daher sollten Ihre buchhalterischen Strukturen im Vorfeld gewissenhaft geschaffen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schenk, Steuerberater
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Antwort des Experten: Sehr geehrter Ratsuchender,
herzlichen Dank für Ihre tolle Bewertung
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schenk