Prozesskosten
Fragestellung
Mein Streit mit meinem Miterben hat mich schon viel Geld gekostet.Nun habe ich auf Kontoauszügen 2014 nebeneinander zwei Abbuchungen festgestellt, die nur vom Miterben sein können, eine Abbuchung über 2000,- EUR, eine über 35000,- EUR.Wenn ich wegen der Prozesskosten nur wegen 2000 EUR klage, verjährt wahrscheinlich mein möglicher Anspruch über die 35000 EUR. Hätte ich bis Jahresende (?) eine Chance, das zu verhindern oder gäbe es nur die Möglichkeit, in den sehr sauren Apfel zu beißen?
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
In der Tat kann man auch nur eine sogenannte unechte Teilklage erheben, also nur ein Teil der Ansprüche einklagen, um zunächst Prozesskosten zu sparen und eben später einmal die andere Summe getrennt geltend zu machen oder im Wege einer Klageerweiterung.
Bei einer Teilklage macht der Kläger nur ein Teil des seiner Ansicht nach bestehenden Anspruchs geltend - legt er ließ offen, spricht man von einer offenen Teilklage, unterlässt er dieses, spricht man von einer sogenannten verdeckten Teilklage.
Hier müsste man er sogar von einer unechten Teilklage sprechen, da es ja um zwei getrennte Sachverhalte zwei Anspruchsgrundlagen, wenn auch beruhend auf der gleichen Vorschrift, geht. Aber auch schon bei einer bezifferten verdeckten Teilklage unterbricht die Verjährung grundsätzlich nur im beantragten Umfang, wie der BGH in einem Urteil vom 02.05.2002 (Fundstelle: Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 2002, 2167) entschieden hat. Damit sind später nachgeschobene Mehrforderungen verjährungsrechtlich gesondert zu beurteilen, was erst recht gilt, wenn wie hier im Wege einer unechten Teilklage zwei Ansprüche geltend gemacht werden.
So oder so wird also die Verjährungsproblematik nicht gelöst und Sie sollten unbedingt noch schnell diese Woche einen Anwalt vor Ort aufsuchen, der noch folgendes versuchen sollte:
Man kann zum Beispiel einen zeitlich befristeten Verjährungsverzicht erklären lassen und die Gegenseite, die Miterben, darum bitten, diesen schriftlich so mitzuteilen, was dann bewirken würde, dass die Befugnis des Schuldners, die Einrede der Verjährung zu erheben, für den befristeten Zeitraum ausgeschlossen ist.
Das Druckmittel wäre eben, dass man ansonsten schnell klagen würde.
Dem könnten dann durch den befristeten Verjährungsverzicht die Miterben begegnen, wenn diese wollen.
Man könnte auch zum Beispiel einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen, was die 35.000 € betrifft, was wesentlich günstiger und einfacher wäre als eine Klage und die Verjährung ebenfalls unterbrechen würde. Die Einzelheiten sollten Sie aber wie gesagt am besten mit einem Anwalt vor Ort abklären.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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leider wurde mein PC gehakt, und ausgeschaltet, als die Antwort kam; shit happens ...
oder kann man den Haker greifen . ich nehme an, es ist mein Prozessgegner!
Weiß er jetzt, was ich wahrscheinlich vorhabe? Meinen Anwalt hat er bereits (höchstwahrscheinlich) umgedreht!
Frohe Weihnachten Ihnen und Ihrer Familie
J. M.