Gesellschaftsrecht, Geschäftsführer rechte
Fragestellung
Die Frage:
Eine Firma hat 2 Geschäftsinhaber, jeder 50%. Ein Geschäftsinhaber ist auch Geschäfstführer der FirmA. Der Geschäfstführer der Firma will die Firma an einen dritten verkaufen. Zweite Geschäfstinhaber ist dagegen, und will, dass die Firma weiter exestiert. Was kann zweite Geschäfstinhaber machen, damit der Geschäfstsführer ohne Zustimmung zweiten Geschäfstinhaber die Firma nicht verkaufen kann?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
die jeweiligen Geschäfsinhaber (Gesellschafter) können nur über den jeweiligen Anteil verfügungen. D.h. jeder Geschäftsinhaber kann seinen 50 % Anteil an dem Unternehmen veräußern. Je nach Vertragsghestaltung wird dem anderen Gesellschafter ein Vorkaufsrecht eingeräumt.
Will der Geschäftsinhaber und Geschäftsführer das operative Geschäft veräußern, was auch ohne Veräußerung des Firmenmantels möglich ist, bedarf es eines Gesellschafterbeschlusses druch beide Geschäftsinhaber.
Danach kann der Geschäftsinhaber lediglich seinen 50 % igen Firmenanteil veräußern, nicht jedoch das operative Geschäft. Der zweite Geschäfttsinhaber sollte daher eine Veräußerung sicherheitshalber schriftlich widersprechen. Zudem kann er ein Vorlaufsrecht anmelden, sollte der eine Gesellschafter seinen Anteil von 50 % veräußern wollen.
Im Rahmen der Nachfragemöglichkeit wäre es hilfreich, wenn Sie mir die Gesellschaftsform (GbR, OHG, GmbH, UG) mitteilen könnten.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen. Bei Nachfragen stehe ich weiterhin zur Verffügung.
Für eine positive Bewertung wäre ich dankbar.
Viele Grüße
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Bewertung des Kunden
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Die Gesellschaftsform ist GmbH.
Mit freundlichen Grüßen
Jedenfalls sollte geregelt sein, was passiert, wenn ein Gesellschafter ausscheiden will. Hier ist meistens die Höhe der Abfindung streitig.
Für Sie bestehen folgende Möglichkeiten. Sie kündigen den Gesellschaftervertrag und scheiden gegen Zahlung einer Abfindung aus der Gesellschaft aus.
Sie machen Ihr Vorkaufsrecht geltend, wenn der andere Gesellschafter seine Anteiloe verkaufen will.
Oder SIe verkaufen Ihre Anteile an den Mitgesellschafter, so dass dieser Alleingesellschafter wird.
Viele Grüße
Viele Grüße