Fahrtenbuch führen
Beantwortet von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Fragestellung
Ich habe einen Hausmeister-Service und benutze einen für die Fahrten für Geräte und Material einen fensterlosen 2-sitzigen Kastenwagen. Dieser ist mit Materialschränken und -fächern sowie mit Ablageflächen und Halterungen für Werkzeug und Elektrogeräte ausgestattet. Diesen Hausmeister-Service führe ich von zu Hause und meine Frau und ich haben noch einen privat PKW sowie noch 2 PKW´s unserer Söhne die auch noch zu Hause wohnen.
Und jetzt zu meiner Frage: Muss ich noch ein Fahrtenbuch führen oder wird mein Firmenfahrzeug zu
100% vom Finanzamt akzeptiert.
PS: Natürlich halte ich auch mal irgendwo an und kaufe mir ein Brötchen oder ein Mittagessen oder bringe mein Fahrrad zur Reparatur wenn es kaputt ist. Aber halt nur ab und an.
Alternativ: Wäre es eine Alternative zu sagen von allen Kosten (Diesel, Versicherung, Steuern ...)
ziehe ich pauschal 10% für Privat ab?
Vielen Dank!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach der Bauart und Ausstattung des Kfz, um das es sich hier handelt (analog eines typischen Werkstattwagens Bauservice, Handwerker etc.), ist generell zu vermuten, dass dieses Kfz überwiegend oder sogar ausschließlich betrieblich genutzt wird. Diese Vermutung wird zusätzlich dadurch gestützt, dass Sie Ihren Hausmeisterservice von zu Hause aus betreiben.
Die normalerweise anzuwenden Grundsätze über die private Nutzung von Fahrzeugen kommen nicht zur Anwendung, wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, das typischerweise nicht zum privaten Gebrauch geeignet ist. Der beschriebene Werkstattwagen erfüllt eigentlich die Voraussetzungen. Dann haben Sie ja noch einen rein private genutzten PKW, der mit Sicherheit ansehnlicher sein wird, als ein typischer Werkstattwagen.
Ich habe leider viel zu häufig in meiner beruflichen Tätigkeit das "Vergnügen" mit der Staatswillkür und entsprechenden Beamten gehabt. Der Beamte behauptet etwas und versucht seinen Willen durchzusetzen, gegen jeden Sinn und Verstand. Dafür muss man sich hüten und präventiv handeln. Auch wenn es eine höchstrichterliche Rechtsprechung (Bundesfinanzhof vom 18.12.2008) in dem Fall der Nutzung von solchen Fahrzeugen gibt und die Sache eigentlich klar ist, könnte der Beamte dennoch auf die Idee kommen, zu sagen, dass ja Ihre Frau oder wechselseitig Sie den Werkstattwagen privat nutzen könnten. Ob ein Arbeitnehmer ein solches Fahrzeug auch für private Zwecke eingesetzt hat, bedarf der Feststellung im Einzelnen. Die Feststellungslast obliegt sogar dem Finanzamt. Das Finanzamt kann sich nicht auf den sog. Beweis des ersten Anscheins berufen, müsste es aber beweisen. Dennoch kann es zum Ärger mit dem Finanzamt kommen. Dann müssen Sie sich zusammen mit Ihrem Steuerberater herumärgern, der Steuerberater muss Rechtmittel einlegen und alles kostet sinnlos Geld.
Ich empfehle Ihnen daher, für eine repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten für das Kfz ein Fahrtenbuch zu führen. Damit können Sie dann die 100 % -ige betriebliche Nutzung pro aktiv beweisen. Wenn Sie auf dem Weg zum Kunden beim Metzger anhalten und sich eine belegte Wurstsemmel holen, hat das nichts mit privater Nutzung zu tun.
Es kann natürlich hin und wieder zu Grenzsituationen kommen, wenn z.B. das rein private Kfz in der Werkstatt ist, dann sollten Sie sich einen Leihwagen nehmen.
Ansonsten sollten Sie darüber nachdenken, dass Sie bei Fahrten des rein privaten PKW, die Sie im Rahmen Ihres Betriebes durchführen, zukünftig solche Fahrten mit der Kilometerpauschale "zu Betriebsausgaben" machen. Bei einer geplanten Neuanschaffung eines PKW ergeben sich auch gute steuerliche Gestaltungen. Das können wir aber gerne zu gegebener Zeit separat vertiefen.
Ich hoffe, dass Ihre Frage beantwortet ist und bitte Sie, wenn Sie zufrieden sind, um eine positive Bewertung hier auf der Plattform.
Vielen Dank für den Auftrag und viel geschäftlichen Erfolg.
Ihr Rainer Schenk
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Bei Fragen wende ich mich gerne wieder an Sie.