Glaubhaftmachung der Pkw Nutzung fürs FA
Fragestellung
Guten Tag, ich bin seit 10 Jahren Rentner und arbeite für meine Ex-Firma freiberuflich weiter.Aus dieser Tätigkeit habe ich jährlich ca. 23.000 € - 24.000 € Provisionseinnahmen und Kosten lt. Belegen von ca. 16.000 €.seit 2005 fast immer gleich. Im Familienbesitz sind zwei gleichwertige Kfz, von denen ich eines beruflich nutze. Nun nörgelt das FA an meinen Kfz-Kosten herum, ca. 4000 € p.a. Bisher habe ich immer eine Gewinn-Verlustrechnung erstellt und der Gewinn belief sich auf ca. 7. bis 9. Tsd.€. p.a. Das dienstlich genutzte Kfz wird nicht abgeschrieben. Ein Fahrtenbuch habe ich bisher nicht geführt, weil hier glaubhaft ist, dass ich bei der Konstellation meine Kunden habe besuchen müssen. Bei einer 1 % Anrechnung brauchte ich garnicht mehr arbeiten, denn ich habe einen 7 Jahre alten Pkw für 21.000 Euro erworben, der ursprünglich mal 64.000 € gekostet hat und den ich privat finanziert habe. Wo bleibt hier soziale Gerechtigkeit, was kann ich tun? Frdl. Gruß A. Webers Tel. 016092450584
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn Sie glaubhaft machen können (z.B. durch Aufzeichnung der Fahrten über 3 Monate), dass die Nutzung des Kfz unter 50 % liegt, könnten Sie anhand solcher Aufzeichnungen auch die Kfz Kosten anteilig geltend machen. Dies würde dann anhand der tatsächlichen Kosten erfolgen.
Gelingt dies nicht, steht nur die 1 % Methode oder das Fahrtenbuch zur Verfügung.
Bei der 1 % Methode erfolgt jedoch eine Deckelung anhand der tatsächlichen Kosten. Sie würden somit nicht über die tatsächlichen Kosten hinaus besteuert werden.
Wenn Sie eine Nutzung über 50 % haben, müssen Sie ein Fahrtenbuch führen, wenn Sie die Kfz Kosten, die durch die betrieblichen Fahrten veranlasst sind, steuerlich geltend machen möchten.
Das Finanzamt wird eine vollständige Geltendmachung der Kosten nur anhand eines Fahrtenbuches akzeptieren, da Sie das Fahrzeug auch privat nutzen können.
Leider gibt es hier keinen weiteren Gestaltungsspielraum.
Es tut mir leid, dass ich hier keine optimale Lösung anbieten kann. Trotzdem hoffe ich, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Bei weiteren Rückfragen verwenden Sie bitte die Kommentarfunktion. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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Daher braucht es einen Nachweis über die betriebliche Nutzung.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff