Versteuerung Dienstwagen
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Balluff,
ich bin 35 Jahre jung und in einem mittelständischen Unternehmen in NRW als IT Leiter / Controlling beschäftigt. Zunächst erst mal vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage. Ich habe folgende Situation in der ich Ihren Rat benötige. Das Ziel sollte es sein die bestmöglichste Variante für Unternehmen als auch Mitarbeiter zu bekommen.
A: Ich fahre einen Firmenwagen bei dem per 1 % Regel + KM Angabe Arbeitsort <-> Wohnort versteuert wird.
B: Mein Hauptwohnsitz und Familiensitz liegt in 165 km Entfernung zum Arbeitsort.
C: Ich besitze einen flexiblen Homeoffice Tag in der Woche
D: Aktuell habe ich eine Wohnung angemietet am Arbeitsort die ich als Wohnort für den Arbeitgeber zu Versteuerung des Fimenwagens angegeben habe. Dadurch KM Anzahl auf 6 km
E: In meiner Steuererklärung gebe ich diesen Wohnort als "doppelte Haushaltsführung" an und hole mir hierrüber einen Teil der Miete zurück.
F: Vorher hatte ich die gesamten 165 km versteuert und habe mir diese über die Steuererklärung mit 0,3 Cent pro Km wiedergeholt...war aber sehr unpraktisch
G: Ich halte mich in der Regel also Mo-Do am Arbeitsort auf und mache meinen Homeoffice Tag am Freitag.
H: Mein Bruttogehalt liegt bei 6250,- € , SK 3, RK
Das sind die Ausgangsparameter. Da Gehaltsverhandlungen anstehen und ich mit der Lösung Zweitwohnung nicht ganz Glücklich bin (Miete, GEZ, Nebenkosten, Möblierung etc.) möchte ich hier mal alle anderen Möglichkeiten von Ihnen aufgezeigt bekommen dies es noch gäbe. Diese sollten allerdings Steuerrechtlich vertretbar sein. Den Vorschlag möchte ich gerne der Geschäftsführung unterbreiten. Mein Ziel wäre es ohne große Mehrkosten von "meiner" Seite KEINE Wohnung mehr anzumieten da ich diese nur MO-Do nutze und im nächsten Jahr aufgrund verschiedener Projekte auch mal Wochenweise überhaupt nicht da bin. Hier freut sich nur der Vermieter.
Ein Vorschlag oder Idee meinerseits wäre der folgende:
Ich lasse mir "offiziell" einen weiteren Homeoffice Termin in meinen Arbeitsvertrag schreiben. Dann würde ich Di-Do am Arbeitsort sein. Die beiden Übernachtungen Di-Mi und Mi-Do würde ich in einem Hotel verbringen. Diese würde ich auch bei der Firmenwagenbesteuerung als Adresse angeben. Ich würde also auch nur eine Heimfahrt in der Woche machen. Das Hotel wiederum würde ich mit meiner Firmenkreditkarte bezahlen also durch den Arbeitgeber. Läge hier ein Geldwerter Vorteil vor? Oder müsste ich das Hotel zunächst Privat bezahlen und mir die Kosten durch den AG mit Lohnabrechnung steuerfrei erstatten lassen? Bitte beschreiben Sie mir ob dies so gehen könnte....
Als Argument wäre diese Variante für den AG kostenneutral da ich Ihm sage, wenn ich immer fahre dann würde ca. 100 Euro an Sprit und Abnutzungskosten pro Heimfahrt auf Ihn zukommen.
Also lange Rede kurzer Sinn. Beim Beschreiben merke ich das es schwierig ist alle Eventualitäten zu besprechen. Ich erwarte von Ihnen neutrale Vorschläge wie man dies am besten händeln könnte. Wie gesagt mein AG wäre hier für alle Dinge bereit.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
maßgeblich scheint hier zu sein, ob die Hotelunterkunft als "Wohnung" anerkannt wird. Die Rechtsprechung sowie die Finanzverwaltung fordern hier, dass dem Steuerpflichtigen eine Unterkunft ständig - durchgängig - zur Verfügung steht.
Es gibt hierzu ein Finanzgerichtsurteil aus dem Jahre 1997, wo ein Montagearbeiter ein Hotelzimmer jeweils nach Bedarf angemietet hat. Hier wurde das Hotelzimmer als Wohnung nicht anerkannt. Eine Anerkennung scheint mir nur möglich zu sein, wenn das Hotelzimmer für einen längeren Zeitraum fest gebucht wird. Ist dies nicht möglich, weil regelmässig Planänderungen auftreten, ist eine Wohnung nicht gegeben.
Die Unterkunftskosten für das gelegentlich beruflich bedingte Übernachten am Arbeitsort in einem Hotel sind jedoch als Werbungskosten abzugsfähig.
Diese Kosten können vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden oder alternativ unmittelbar von diesem getragen werden.
Die 0,03%-Methode basiert auf 15 Fahrten je Monat. Beträgt die tatsächliche Anzahl der Fahrten weniger als 15 je Monat, kommt es zur folgenden Berechnung:
0,002 % des Listenpreises x Entfernung x Anzahl Fahrten
Im Gegenzug steht Ihnen die Entfernungspauschale zum Werbungskostenabzug zu.
Anhand der Hotelübernachtungen (u.ä.) sollte nachgewiesen werden, dass tatsächlich weniger als 15 Fahrten je Monat unternommen werden
Auch diese Möglichkeit scheint mir nicht zielführend zu sein. Dies kann nur umgangen werden, wenn Sie ein Fahrtenbuch führen. Gerade bei geringen Fahrten zur Arbeitsstätte, wie dies hier der Fall sein kann, ist die Führung eines ganzjährigen Fahrtenbuches empfehlenswert. Denn dann wird der private Nutzungsvorteil (1 % + Km Wohnung / Arbeitgeber) nur anhand der tatsächlich gefahrenen Km und den Aufwendungen des Arbeitgebers angesetzt.
Zusammenfassung:
1. Vermeidung der Versteuerung einer Entfernung von 165 km beim Nutzungsvorteil
Zur Vermeidung der Versteuerung der langen Strecke von Ihrem Familienwohnsitz zum Arbeitgeber (zumindestens 2x die Woche), müssten die Hotelübernachtungen auf lange Sicht gebucht werden. Denn sonst würde keine Unterkunft vorliegen, die durchgängig bzw. ständig zur Verfügung steht.
2. Optimierung der gefahrenen Kilometer
Aufgrund der geringen Fahrten zum Arbeitgeber, sollte ein Fahrtenbuch geführt werden. Hierbei werden die tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitgebers für das Kfz angesetzt und den privaten Fahrtkilometern zugeordnet. Nur dieser private Teil wird versteuert.
3. Hotelkosten
Die Übernachtungskosten im Hotel wären in jedem Fall beruflich bedingt und folglich als Werbungskosten abzugsfähig. Deshalb kann Ihr Arbeitgeber diese Kosten entweder unmittelbar selbst übernehmen oder Ihnen steuerfrei erstatten.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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dazu hätte ich noch eine kurze Rückfrage das ich es richtig verstehe.
Zu 3: Es wäre also völlig Rechtens wenn mein AG eine Wohnung anmietet oder ein Hotelzimmer mit monatlicher Pauschale, diese bezahlt und mir zur Verfügung stellt. Ich könnte im Gegenzug meinen Firmenwagen auf diese Adresse versteuern? Korrekt?
wenn eine Wohnung oder ein Hotelzimmer als Zweitwohnung ständig angemietet wird, können Aufwendungen bis zu 1.000 Euro monatlich steuerfrei übernommen werden. Somit sind Unterkunftskosten im Sinne einer ständig zur Verfügung stehenden Unterkunft bis zu 12.000 Euro im Kalenderjahr begünstigt.
Was die Versteuerung des Firmenwagens angeht, sehe ich dies differenzierter. Es werden bei der geringen Anzahl von Fahrten zu Ihrem Arbeitgeber die Kilometer anhand der Strecke von 165 km insgesamt 1 x die Woche als Nutzungsvorteil angesetzt. Die Rückfahrt am Donnerstagabend für den Homeoffice Tag am Freitag, stellt sich aus meiner Sicht als Familienheimfahrt dar. Dieser Vorteil braucht nicht versteuert zu werden.
Es steht jedoch dafür später im Veranlagungsverfahren kein Werbungskostenabzug zu.
Beste Grüße,
Björn Balluff