KFZ leasing privat oder geschäftlich
Fragestellung
Hallo,
Fall:
Ich wohne bin selbständig, Einzelunternehmen, kosmetiksalon,
In einem anderen Ort, 30 km von meiner Wohnung entfernt, vollzeit, täglich ausser sonntags.
Habe einnahmen i.h von ca 90000 euro im jahr und ausgabem ca 60000.
Nun bin ich es leid das ich mein geliebtes privates auto verschleisse, weil ich täglich 60 km zurück lege. Bei ca 260 arbeitstagen im jahr sind das also 15600 km...
Ich dachte mir, dass ich mir ein fagrzeug lease und habe mir ein angebot eingeholt.
VW up, 16.000 euro, sonderzahlung 2000€ , mtl. Raten ca 100 euro.
Habe die gewerbliche leasinganfrage positiv bestanden und wollte am dienstag eigentlich den vertrag unterschreiben.
Nun habe ich mich gefragt, ob ich die kosten tatsächlich absetzen kann wie z.b leasingkosten, spritkosten etc... Dachte die ganze zeit dass es geht und dass ich da auch dir vorsteuer abziehen/verrechnen kann..
Da ich ja von zuhsuse zu meinem salon und abends wieder zurück fahre habe ich mich grfragr ob dies dann betrieblich ist.
Ich Habe bei einer anderen beratungsplattfor, gefragt und ein anwalt schrieb,
es sei privat. Somit hätte ich keine chance die kosten abzusetzen ..
Durch googeln stoß ich aber (auch auf steuern . De ) es sei betrieblich.
Es heißt:
Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb
Die (Hin- und Rück-)Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb gehören zu den betrieblichen Fahrten.
Bei einer weiteren nachfrage schrieb derselbe anwalt,
Der Umstand, dass die von Ihnen erwähnten Fahrten als privat anzusehen sind, führt nicht - wie sie befürchten - dass Sie die Leasingkosten nicht steuerlich ansetzen können.
Sie können die Fahrzeugkosten betrieblich geltend machen ABER Sie müssen den privaten Nutzungsanteil (Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) ermitteln.
Beispiel die 1% regelung.
Meine vorrechnung war:
Bruttolistenpreis des VWUps 16.000 Euro
ergibt bei 1% Regelung und
16.000 EURx1%x12 Monate = 1920 Euro
abzüglich 20% = 384 Euro
=umsatzsteuerpflichtiger Anteil = 1536 Euro
+19% Umsatzsteuer = 291,84
= Bruttobetrag i.H. von 1827,84 Euro
Ich kann also Leasingkosten und Sprit etc. voll absetzen, erhalte auch die Vorsteuer zurück bzw. diese wird mit meiner Umsatzsteuerschuld verrechnet und muss dafür aber
Jeden Monat einnahmen durch die Private Kfz-Nutzung in Höhe von 152,32 Euro verbuchen
bzw. Nach Ende des Jahres in die
Anlage EÜR bei Zeile 19 = Private KFZ NUTZUNG einen Betrag in Höhe von 1827,84 Eintragen?
Wenn ich ja mit dem PKW ausschließlich zum Salon und wieder Heim fahre sind das ja dann offiziell nur Private Fahrten…
Bei der oben genannten Regelung ist dies ja dann also auch nicht relevant oder?
Falls die Zahlen oben stimmen hätte ich zum Beispiel folgende Kalkulation:
Einnahmen durch Private KFZ Nutzen ( Brutto )
152,32 Euro
Ausgaben:
KFZ Leasingskosten : 80 Euro
Spritkosten: 114 Euro
Gesamt: 194 Euro
Verlust pro Monat durch die Kfz Sache : 41,68 welcher anerkannt wird?
Stimmt das so?
Er schrieb, dass das so stimmt.
1 Frage an sie vorab: STIMMT DAS ALLES TATSÄCHLICH WAS DIE BERECHNUNG ANGEGT?
2 Frage: auf vielen infoseit
Bei haufe.de und auf vielen anderen steuerplatzformen heißt es für selbständige aber auch:
Es ist zu beachten, dass auch die Nutzung eines Fahrzeugs für Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte und für Familienheimfahrten (gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG) zur betrieblichen Nutzung gehört.
Also: So kann ich ja dann gezielt auf die 1% Regelung verzichten da ich ja eher nachweisen kann das ich von
Der Wohnung zu meinen Salon und wieder zurück fahre und das ganze ja dann zu 100% betrieblich ist was das fahrtenbuch ja dann belegt ??
Da kann ich ja dann bewusst auf die 1% regelung verzichten.?
WAS IST DENN NUN RICHTIG?
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn Sie ein Kfz betrieblich zu mehr als 50 % nutzen, kann entweder die 1% Methode oder die Fahrtenbuchmethode angewandt werden. Die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte rechnen hierbei zu den betrieblichen Fahrten.
Zunächst einmal sind alle Fahrzeugkosten als Betriebsausgabe zu erfassen, die Vorsteuern sind aufgrund steuerpflichtiger Ausgangsumsätze im 1. Schritt abziehbar.
Bei Anwendung der 1 % Methode berechnet man in einer Nebenrechnung wie hoch die Pauschale wäre:
1% v. Bruttolistenpreis x 12 Monate
zzgl. 0,03 % x Wohnung - Betriebsstätte (km) x 12 Monate
= Brutto
./. 20 % USt-frei
= Nettoeinnahme (fiktiv)
Liegen die Kosten über dem Wert, werden maximal die Kosten angesetzt und umsatzversteuert. Die Km-pauschale i.H v. 0,30 € /km ist immer abzugsfähig, da betriebliche Fahrt.
Wenn Sie en Fahrtenbuch führen würden die Gesamtkosten aufgeteilt werden. Dabei werden Sie, falls Sie das Fahrzeug tatsächlich nur für die Hin- und Rückfahrten zum Salon einsetzen die Kosten zu 100 % absetzen können.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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dass die Fahrten von mir nachhause zu meinem Salon in der Tat Betriebliche und keine Privatfahrten sind richtig?
Das heißt auch, ich kann mit ruhigem gewissen von beginn an alles absetzen und kann auf die 1% Regelung verzichten, da laut Fahrtenbuch bestätigt wird, dass ich lediglich von Zuhause zum salon und wieder zurück fahre. Umwege über die Bank um Tageseinnahmen einzuzahlen oder so kann ich ja dann mit eintragen aber sind ja immer noch Betriebliche fahren.
Muss ich dann in die Zeile 62 oder 62 irgendwas eintragen? Nein oder?
Mich wundert es dass der andere Anwalt es bei Privat einstuft.. gibt es da einen Zusammenhang?
Was die Fahrtenbuchmethode betrifft, sind diese Fahrten betriebliche Fahrten. Daher kommt es nicht zum Ansatz einer fiktiven Einnahme. Erst, wenn Sie die Steuerklärung machen, müssen Sie einen Teil der Leasingrate usw. wieder hinzurechnen, da nur 0.30 Euro / km absetzbar sind.
Für die Umsatzsteuer hat das keine Auswirkungen.
Beste Grüße,
Björn Balluff
Beispielsweise
Leasingrate 1000
Sprit 500
Und die anzahl der tage an denen ich zu meinem betrieb gefahren bin und die entfernung zwischen wohnung und betrieb,
Und Sie mir (natülrich nach verinbarung des honorars)
Schreiben, in welche zeile was mit welchem wert eingetragen wird?
Beispiel
58='1000
59= 500
62='X
63=X
Oder geht das nur, wenn sie gesamt die ganze buchhaltung verwalten?
Es kst nämlcih so, dass ich seit jahren alles selbst mache und bislang fehlerfrei alles geklappt hat.
Ledlichlich doe autoleasingsache ist mir etwas zu kompliziert..
Beste Grüße,
Björn Balluff