Erstellen einer Aufgabebilanz
Fragestellung
Hallo,
meine Frage an sie. Ich habe von 2010 bis 2012 neben meinem nicht selbständigen Arbeitsverhältnis noch eine Gaststätte betrieben, die ich am 30.06.2012 abgemeldet habe. Für 2011 und 2012 habe ich die Gewinn-und-Verlust-Rechnung selbst erstellt, für die Steuererklärung 2012 verlangt das Finanzamt Groß-Gerau eine Aufgabebilanz, ich müsste Wissen welche Angaben diese enthalten soll und in welcher Form ich sie einreichen muss. Ich hoffe sie können mir dabei vielleicht, mit einem Beispiel behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
G. C.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte Ratsuchende(r),
grundsätzlich müssen Sie in der Ausgabebilanz die vorhandenen Wirtschaftsgüter mit dem Teilwert (Verkehrswert) ansetzen, auch wenn Sie die Wirtschaftsgüter in das Privatvermögen überführen. Verkaufen Sie aus dem Betrieb heraus noch Gegenstände, ist der erzielte Verkaufserlös zu berücksichtigen (über die GuV). Den Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem Teilwert (bei Überführung in das Privatvermögen, was zwangsläufig der Fall ist), müssen Sie in der GuV als Ertrag buchen. In der GuV des Jahres der Betriebsaufgabe sind sowohl laufende Geschäftsvorfälle, als auch der Entnahmegewinn/Aufgabegewinn zu verbuchen. Außerhalb der GuV sollte mittels einer formlosen Anlage das sich aus der GuV ergebende Ergebnis in ein laufendes Ergebnis und ein Ergebnis Betriebsaufgabe (sog. Aufgabegewinn) aufgeteilt werden, da letzteres steuerlich grundsätzlich begünstigt wird.
Umsatzsteuerlich ist zu beachten:
Sowohl Verkauf einzelner Wirtschaftsgüter als auch Überführung von Wirtschaftsgütern in das Privatvermögen unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Insofern haben Sie auf den Teilwert noch die Umsatzsteuer zu berechnen und im Rahmen der Umsatzsteuererklärung für 2013 abzuführen (Sie werden noch keine Umsatzsteuerformulare für 2013 finden. Es ist unschädlich, wenn Sie daher ein Formular für 2012 verwenden, Ihre Angaben machen und aus 2012 einfach mittels Edding eine 2013 machen. Oder Sie warten, bis das Jahr abgeschlossen ist, sollten aber liquiditätsmäßig beachten, dass die Umsatzsteuer dann auch später werden kann.)
Es gibt hinsichtlich der Form einer Aufgabebilanz keine Vorschrift seitens der Finanzverwaltung. Sie können ohne Weiteres eine Staffelform wählen.
Ich habe Ihnen folgenden Link eingefügt, anhand dessen Sie ein einfaches Beispiel als Grundlage verwenden können.
http://www.aufgabebilanz.com/
Ich hoffe, Ihnen auf Grundlage Ihrer vorgegebenen Angaben geholfen zu haben, bedanke mich herzlich für den Auftrag und freue mich auf eine - hoffentlich - gute Bewertung.
Viele Grüße
Schenk
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