Einkünfte Festangestellt aus den USA im Home-Office
Fragestellung
Ich arbeite bei einem Unternehmen in den Vereinigten Staaten von Amerika. Allerdings bin ich an jedem Arbeitstag zu Hause (Home-Office), weswegen ich die Steuer in Deutschland begleichen muss (meines Wissens nach, sowie wurde mir dies auch von meinem Arbeitgeber mitgeteilt).
Ich befinde mich dabei in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis (Festanstellung mit fester monatlicher Bezahlung). Es handelt sich nicht um selbständige oder freiberufliche Arbeit!
Bezahlung erfolgt per PayPal in USD und wird beim Transfer auf mein Bankkonto in EUR anhand des aktuellen Kurses konvertiert.
Wie muss ich das (genau) auf der Steuererklärung angeben (welche Anhänge, welche Ziffern, etc.)?
Muss ich Belege für das Gehalt einreichen, wenn ja, welche (ich habe nur die Transaktionsbestätigungen von PayPal sowie Kontoauszüge, welche die PayPal Transfers bestätigen, aber auf den Auszügen steht nur generisch "PayPal", nicht wodurch genau)?
Ich möchte hier keine generische Antwort wie "Nutzen sie Anhang N-AUS", sondern eine detaillierte Antwort mit den genauen Feldern für alle Angaben, und wo diese in den jeweiligen Anlagen zu finden sind (Name, Adresse des Arbeitgebers, Einkommen, ...). [Am besten eine mit Beispieldaten ausgefüllte Steuererklärung der relevanten Anlagen]
Einkünfte außerhalb dieses Beschäftigungsverhältnisses sind keine vorhanden.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst ist festzuhalten, dass Sie in Deutschland mit den von Ihrem US-amerikanischen Arbeitgeber erhaltenen Gehalt (aus nicht selbständiger Tätigkeit gem. § 19 EStG) unbeschränkt steuerpflichtig sind. Insofern kommt für Sie die Anlage N-AUS grundsätzlich nicht in Frage, weil diese Anlage nur in den Fällen greift, in denen man als Inländer im Ausland (dort körperlich anwesend) Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit erzielt. Es erfordert jedoch noch einiger weiterer Informationen von Ihnen, um Ihren Fall "komplett aufklären" zu können, was ich gerne machen werde und zwar im Rahmen dieses Auftrages. Da Sie ausschließlich von Deutschland aus tätig sind, wäre Ihr Arbeitgeber (ggf. über einen Vertreter) verpflichtet in Deutschland Lohnsteuer abzuführen. Das erfolgt scheinbar nicht. Können Sie mir hierfür die Hintergründe nennen? Eigentlich wären Sie auch in Deutschland sozialversicherungspflichtig, zumindest bis zur Höhe der SV-Bemessungsgrundlage. Wie wird dies bei Ihnen berücksichtigt? Seit wann arbeiten Sie für Ihren Arbeitgeber in den USA? Hat dieser Arbeitgeber in Deutschland eine Betriebsstätte (ggf. würden Sie sogar selbst als "Betriebsstätte" gelten)?
Ich bitte Sie, mir diese Informationen zu geben.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Schenk, StB
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In Deutschland existiert keine Art von "Betriebsstätte" oder Zweigstelle der Firma.
Ich bin dort als Systemadministrator sowie Programmierer tätig und programmiere bzw verwalte alles Remote (von daheim) aus.
Im Arbeitsvertrag bin ich gelistet als "Independant Contractor", falls das bei der Klärung hilft.
Krankenversicherung bezahle ich auch (dort habe ich meine Situation dargelegt und sie haben eine Lösung gefunden, mich zu versichern und Beiträge zu errechnen auf Basis meines Gehaltes)
Insofern habe ich Ihnen zwar keine generische Antwort geliefert, kann aber auch an dieser Stelle nur sagen, dass Sie in der Anlage N Zeile 6 = Bruttoarbeitslohn eintragen müssen. Da Sie nicht alle Angaben machen können (z.B. keine eTin haben), können Sie Ihre Steuererklärung nicht per Elster versenden, sondern müssen Ihre Einkommensteuererklärung ausdrucken und per Post an das Finanzamt senden. Zusätzlich müssen Sie den Sachverhalt bzgl. Ihres US Arbeitgebers schildern (schriftlich aber formlos als Begleitschreiben).
Gruesse, Rainer Schenk
Allerdings ist meine Tätigkeit ja von Ihrer Natur aus nicht selbständig.
Ich arbeite direkt für die Firma und nur für diese.
Meine Bezahlung ist dabei fest (außer natürlich im Falle einer Gehaltserhöhung oder Bonuszahlung wie üblich auch bei anderen Festangestellten) und erfolgt 2 mal monatlich (in den USA wohl normal) unabhängig davon, wie viel tatsächliche Arbeit anfällt (Systemadministrator ist nun mal ein "Bereitschaftsjob", so lange alles läuft, läuft alles) und wie viel nur meine Verfügbarkeit für die Firma zu Arbeiten vorhanden ist (also keine Stundenweise oder Projektweise Bezahlung, sondern fest).
Hier ein Auszug aus dem Arbeitsvertrag (anonymisiert) zum besseren Verständnis für Ihre Antwort:
This agreement is made and takes effect on **/**/**** between ****, a Florida
corporation, hereafter referred to as "*****", or “Company” and **** hereafter
called: "Independent Contractor".
Witnesseth:
1. The Company hereby employs Independent Contractor for a term commencing on the date of
this agreement and Independent Contractor hereby accepts such terms.
2. During the Independent Contractor's term he/she will:
A. Devote such time and effort as may be reasonably required by the Company to
perform his/her duties.
B. Perform such duties as may reasonably be required of him/her by the Company.
C. Be trained in performing any technical operations required of him/her by the Company.
3. For services rendered by the Independent Contractor, the Company shall compensate
him/her as follows:
A. Independent Contractor accepts the pay rate of $**** monthly and may be based on
other factors, such as but not limited to department, quality of work, and extra activities.
B. Compensation will be sent via PayPal.
Gruesse, Rainer Schenk