Fristlose Kündigung durch AN getrübtes Arbeitsverhältnis
Fragestellung
Guten Abend,
ich habe am 01.01.2015 einen neuen Job in einem neuen Unternehmen begonnen. Das Unternehmen umfasst unter 10 Mitarbeitern. Meinen Arbeitsbereich teile ich neben meinem Chef mit einem weiteren Mitarbeiter (Azubi).
Seit Anfang an ist das Arbeitsverhältnis allerdings getrübt. Den Arbeitsvertrag habe ich bis heute nicht erhalten, selbst nach Nachfragen vergisst mein Chef das spätestens nach 5 Minuten, dass ich ihn angesprochen habe. Dazu sei erwähnt, dass keiner der dortigen Mitarbeiter ein Arbeitsvertrag hat. Somit ist davon aus zu gehen, dass von ihm kein Interesse besteht, mir überhaupt einen auszuhändigen. Dabei ist mir schon bewusst, dass auch mündliche Verträge Gültigkeit haben.
Mittlerweile ist es fast schon eskaliert, dass ich meinem Chef Demenz vorwerfen kann; permanent werden Vorgänge verdreht, Anschuldigungen an mich herangetragen für etwas was ich "angeblich" falsch gemacht habe (er kann sich selbst ja nicht mehr dran erinnern) und er wälzt manchmal 3x die gleiche Akte innerhalb einer Stunde. Bei einem Vorgang hat er mich 7x gefragt ob die Postleitzahl die richtige ist und ich nicht doch mal eben den Kunden (zum 3x) anrufen könne, um das zu prüfen. Dass ich mittlerweile über die PLZ-Suche der Deutschen Post herausgefunden habe, welche die richtige ist, hatte ich zwar erwähnt, schien aber ihn nicht zu interessieren. Manchmal frage ich mich ob der Herr (ist übrigens über 70 Jahre alt) überhaupt geschäftsfähig ist. Gegenüber den Kunden überspielt er seine Vergesslichkeit, teilweise bleiben Aufträge liegen. Der Mann hat kein Konzept in seiner Arbeit und sucht die Schuld immer bei anderen. Eigenständiges arbeiten unmöglich. Er reicht mir Vorgänge zum bearbeiten; es fällt schwer selbst ein Konzept zu erstellen (Projektmanagement), da ich nicht weiß wo er die Akten liegen hat. Telefonate von Kunden können so gut wie nie adhoc beantwortet werden können. Er weist mir Aufgaben zu, wie man da den Überblick behalten soll, bleibt mir ein Rätsel.
Fraglich auch, ob der mündlich geschlossene Arbeitsvertrag überhaupt rechtswirksam ist. Wir hatten uns nur über mein Gehalt ab dem 2. Monat unterhalten. Beginn des Arbeitsverhältnisses, Probezeit ist für 1 Monat vereinbart - das ist das einzige was ich schriftlich habe. Das Gehalt für die Probezeit, Urlaubsanspruch etc., wurde zwischen Tür und Angel besprochen. Ich fühle mich auf den Schlips getreten. Aufgrund der Demenz des Arbeitgebers, besteht auch nicht das Gefühl von Rechtssicherheit. Erst einmal meinte er dass mein Gehaltswunsch 1.800 EUR war, wobei ich sagte "wenn das ihr Ernst ist, gehe ich gleich". Am nächsten Tag hatte er mir dann gesagt dass 2.800 EUR nicht vereinbart waren, sondern 2.600 EUR. Er hatte also vergessen, dass er 1.800 EUR mir gegenüber einst geäußert hatte. - Wie soll man auf dieser Basis ein Arbeitsverhältnis bestreiten?
Da aufgrund des gestörten Arbeitsverhältnisses und dem immer noch fehlendem Arbeitsvertrag keine Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit besteht, ist mein Wunsch, so schnell wie möglich dort weg zu kommen. Meine Frage konkret ist - sollte man mich nicht aus eigenen Stücken kündigen, sondern ich kündige selber; muss ich mit einer Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit rechnen, was den Bezug für Arbeitslosengeld betrifft? Was habe ich für Möglichkeiten? Muss ich irgendetwas beachten?
Vielen Dank vorab.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marc Nathmann
Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihr Vertrauen und beantworte gern Ihre Frage.
Grundsätzlich ist es so, dass auch mündlich ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Sie haben damit grundsätzlich Anspruch darauf, dass dieser schriftlich fixiert wird.
Die Frage des Gehalts indes ist ein Problem. Es ist zwar so, dass Sie Anspruch auf das ursprünglich vereinbarte Gehalt haben. Allerdings sehe ich erhebliche praktische Schwierigkeiten die konkrete Höhe zu beweisen. Dann gilt kraft gesetzlicher Vermutung das übliche Gehalt als vereinbart.
Hier kann es sein, dass dieses niedriger ist als 2.
2.800 €.
Was die Kündigung angeht, liegt mit Blick auf eventuelle Ansprüche auf ALG I ein Problem vor. Grundsätzlich wird dieser Anspruch dann gesperrt (3 Monate) wenn Sie selbst kündigen. Das gilt aber nicht, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnises unzumutbar ist. So würde ich Ihren Fall hier einschätzen. Ihr Arbeitgeber verweigert einen schriftlichen Vertrag und darüber hinaus das vereinbarte Gehalt. Mit dieser Begründung dürfte von einer Sperre Abstand zu nehmen sein.
Insofern rate ich Ihnen den Fall mit Ihrer Arbeitsagentur zu besprechen und dann SCHRIFTLICH fristlos zu kündigen.
Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
M
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ich bedanke mich für Ihr Vertrauen und beantworte gern Ihre Frage.
Grundsätzlich ist es so, dass auch mündlich ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Sie haben damit grundsätzlich Anspruch darauf, dass dieser schriftlich fixiert wird.
Die Frage des Gehalts indes ist ein Problem. Es ist zwar so, dass Sie Anspruch auf das ursprünglich vereinbarte Gehalt haben. Allerdings sehe ich erhebliche praktische Schwierigkeiten die konkrete Höhe zu beweisen. Dann gilt kraft gesetzlicher Vermutung das übliche Gehalt als vereinbart.
Hier kann es sein, dass dieses niedriger ist als 2.800 €.
Was die Kündigung angeht, liegt mit Blick auf eventuelle Ansprüche auf ALG I ein Problem vor. Grundsätzlich wird dieser Anspruch dann gesperrt (3 Monate) wenn Sie selbst kündigen. Das gilt aber nicht, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnises unzumutbar ist. So würde ich Ihren Fall hier einschätzen. Ihr Arbeitgeber verweigert einen schriftlichen Vertrag und darüber hinaus das vereinbarte Gehalt. Mit dieser Begründung dürfte von einer Sperre Abstand zu nehmen sein.
Insofern rate ich Ihnen den Fall mit Ihrer Arbeitsagentur zu besprechen und dann SCHRIFTLICH fristlos zu kündigen.
Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
M Nathmann
Rechtsanwalt