Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Beantwortet von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Arens,
mein Angestelltenverhältnis wird zum 30.06. 2013 per Aufhebungsvertrag nach 27 Jahren beendet. Die Abfindung fließt erst im Januar 2014 (w 1/5 Versteuerung). Im Juli erhalte ich für 1 Monat ALG1. Am 01.08.2013 starte ich dann als selbständiger Einzelhändler (Einnahme/Überschußrechnung). Die Existenzgründungskosten belaufen sich auf ca. 50t€ (Transport-KFZ 15t€, Ladeneinrichtung 15t€, Renovierungskosten 3t€, Homepage/E-Shop 6t€ und Warenerstbestand 10t€).
Meine Fragen :
Inwieweit kann ich die Verluste aus dem Gewerbebetrieb mit meinem Bruttoarbeitslohn aus nichtselbständiger Arbeit in 2013 verrechnen ?
Geschieht dies über Abschreibung (KFZ, Ladeneinrichtung) oder Sofortabzug (Homepage, Renovierungskosten) ?
Darf man die Kosten des Warenerstbestands (minus Abverkauf bis ulti Dezember) auch steuerlich geltend machen ?
Vielen Dank & beste Grüße
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Hallo und vielen Dank für Ihre Anfrage!
Als erstes wünsche ich Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Vorhaben.
1. Verrechnungsmöglichkeiten: Ja, das geht. Ihre Einkünfte aus Gewerbebetrieb werden mit denen als Angestellter verrechnet. Haben Sie negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb mindern diese am Ende Ihr zu versteuerndes Einkommen und Sie können mit einer Steuererstattung rechnen.
2. Sie haben es bereits korrekt differenziert. Ihr Transporter und die Ladeneinrichtung werden abgeschrieben (je nach Alter, Neu oder Gebraucht max. 6 Jahre für den Transporter und 10 bis 13 Jahre für die Ladeneinrichtung). Bei der Homepage wird auch ein immaterieller Wert geschaffen, der auch abgeschrieben werden muss. Es gibt noch keine einheitlichen Regelungen zur Dauer der Abschreibung. I.d.R. wird nicht beanstandet auf 3 Jahre diese abzuschreiben (wie PC). Renovierungskosten sind sofort abzugsfähiger Aufwand. Allerdings ist zu beachten, ob Sie mögliche Mietereinbauten "schaffen" (z.B. Trennwände, um neue Räume zu schaffen). Dann kommen wir in den Bereich der Abschreibung.
3. So lange Sie eine Einnahmen-Überschussrechnung machen (es geht hier um den reinen Zahlungsfluss), wird Ihr kompletter Warenbestand im Zeitpunkt der Zahlung der Einkaufsrechnung zur Ausgabe (Aufwand). Also mindert dieser Ihren Gewinn bzw. erhöht Ihren Verlust. Der dann wieder mit den positven Einkünften aus Ihrer angestellten Tätigkeit verrechenbar ist.
Noch kurz ein Angebot in eigener Sache: Meine Kanzlei ist deutschlandweit tätig und wir sind sehr serviceorientiert. Entsprechend Ihrer Angaben kann ich mir vorstellen, dass wir Ihre Belegerfassung, Gewinnermittlung am Jahresende inkl. aller gewerblichen Erklärungen für 1.200 bis 1.800 Euro/Jahr erstellen und entsprechende Auswertungen zur Verfügung stellen.
Alternativ haben wir über 200 Netzwerkpartner in Deutschland, so dass wir auch Lösungen vor Ort anbieten können.
Herzliche Grüße
Ralph Arens Ihr Steuerberater aus Bielefeld
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Danke für die schnelle Antwort !
Ich habe 2 kleinere Rückfragen.
Wenn ich die AfA anwende kann ich wahrscheinlich (bei Start August) nur 5/12 eines Abschreibungsjahres nutzen ?
Bei der Abschreibung auf die Ladeneinrichtung 'stolpere' ich im Internet immer über eine Abschreibungsdauer von 8 Jahren, Sie erwähnen aber 10-13 Jahre. Wo liegt hier die Differenz ?
Ihr Angebot überdenke ich gerne. Wer aus Ihrem Netzwerk ist in/nahe Düsseldorf ansässig ?
Danke & schönes We,
M. Eckert
Wenn Sie im Augsut anfangen, haben Sie die 5/12. Zusätzlich können Sie Sonderabschreibungen von 20% auf die Anschaffungskosten vornehmen. Diese können Sie auch auf 5 Jahre verteilen. Es kommt auf Ihre Einkommensituation an und Ihre Verrechnungsmöglichkeiten.
Ladeneinrichtung 8 Jahre ist korrekt. Ich habe etwas geschwankt, da auch teilweise Lagereinrichtung (14 Jahre) mit ins Spiel kommen kann. Bei den Mietereinbauten sind es unterschiedliche Nutzungsdauern.
Wir haben Partner in Moers, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen.
Onlien und telefonisch lassen sich die Dinge erfahrungsgemäß sehr gut regeln.
Herzliche Grüße
Ralph Arens