Gewerbeanmeldung Online Verkauf von Designs
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Thomas,
hiermit möchte ich Auskunft über folgenden Sachverhalt einholen.
Ich, 20 Jahre alt zur Zeit in einer Berufsausbildung, möchte mit dem Verkauf von T-Shirt Designs über
die Plattform Spreadshirt einen Nebenverdienst aufbauen. Der Verkauf würde über einen Online Marktplatz ablaufen und die Auszahlung wäre provisionsbasiert.
Nun meine Frage muss ich dafür ein Gewerbe anmelden oder zählt dies als freiberufliche Tätigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
K. K.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Handel und Onlinehandel sind gewerbliche Tätigkeit. Design kann gegebenenfalls freiberuflich sein, wenn der künstleische Aspekt überwiegt. Beim Designen von T-Shirts für den Vertrieb über eine Online-Plattform halte ich jedoch die Tätigkeit insgesamt für gewerblich.
Deswegen wäre ein Gewerbe bei der Gemeinde anzumelden. Die Einkünfte stllen Einkünfte aus Gewerbebetrieb dar.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Bewertung des Kunden
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Vielen Dank
Antwort des Experten: Vielen Dank!