Professionell Sportwetten
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Thomas,
ich beabsichtige in Zukunft professionell Sportwetten zu betreiben. Mir stellt sich nur die Frage, ob hierfür ein Gewerbe angemeldet werden muss, da Sportwetten ohnehin schon mit 5% besteuert werden. Das Internet gibt darüber leider keine klare Auskunft.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß Ihrer Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Spiel-, Sport-, Wett- und Lotteriegewinne unterliegen beim Empfänger im Grundsatz nicht der Einkommensteuer, denn sie fallen nicht unter eine der in § 2 EStG genannten Einkunftsarten. Diese Gewinne stellen kein Entgelt für irgendeine Tätigkeit dar, so dass es an einer Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr fehlt. Allerdings verneint die herrschende Meinung die Steuerfreiheit, wenn die Absicht, planmäßige Gewinne zu erzielen, im Vordergrund steht (vgl. z.B. Kahle in DStZ 14/2011 S. 520 mit weiteren Nachweisen).
Hiernach kann eine Erzielung von Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG angenommen werden, sofern Sie mit Einkunftserzielungsabsicht Gewinnchancen wahrnehmen, die Ihnen als Entgelt für eine eigene Leistung eingeräumt werden und hierbei der Rahmen einer privaten Tätigkeit nicht überschritten wird. Sofern der Rahmen der privaten Tätigkeit überschritten wird, wären die Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG zu qualifizieren (vgl. Schmidt-Liebig, StuW 1995, 170, Bauschatz in Korn, EStG-Kommentar zu §22, Rz. 138, 106. Aktualisierung Januar 2018).
Bei einer hauptberuflich betriebenen Sportwettentätigkeit ist also nach den Umständen des Einzelfalls zu entscheiden, ob und nach welcher Einkunftsart Einkünfte vorliegen.
Eine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde wäre nur im Fall der gewerblichen Ausübung notwendig, jedoch ist es für die Besteuerung unerheblich, ob das Gewerbe angemeldet wurde oder nicht.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und würde mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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