Ebay, Christine Meloni
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Grass,
vor Monaten erwarben wir eine gebrauchte Stoßstange bei eBay für 500,00 € inkl Versand. Da die Stoßstange sehr viel mehr Mängel als beschrieben hatte wand ich mich an eBay und Paypal.
Ebay antwortete als erstes und gab uns Recht, so sollten wir die Stoßstange zurücksenden und wir würden die 500€ wiederbekommen.
Das habe ich alles gemacht.
Zwischenzeitlich hat auch Paypal sich gemeldet, und ich habe darauf nicht reagiert, da mit eBay schon alles abgeklärt war.
Jetzt bekommen wir doch kein Geld, da eBay nun meinte Paypal hätte das Vorrecht.
Ich habe nun keine 500€ mehr und die Stoßstange ist auch weg.
Ich sende Ihnen die Schreiben mit an
Mit Freundlichen Grüßen
Christine Meloni
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Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrte Ratsuchende,
leider haben Sie nicht näher ausgeführt, aus welchem Grund die Regulierung über Paypal nicht mehr möglich ist.
Aber: Unabhängig von Ebay und Paypal ergibt sich natürlich aus den „normalen“ zivilrechtlichen Vorschriften ein Anspruch Ihrerseits. Selbstverständlich kann der Verkäufer nicht beides behalten, also Geld und Stoßstange. Da ich aufgrund Ihrer Schilderung davon ausgehe, dass der Kaufvertrag, sei es durch Widerruf oder Geltendmachung von Gewährleistungsrechten, „aufgelöst“ wurde, war es natürlich korrekt von Ihnen, die erhaltene Ware – Stoßstange – zurückzusenden. Dies bedeutet aber gleichzeitig, dass auch die Zahlung, die Sie erbracht haben, an Sie zu erstatten ist.
Gehen Sie nun wie folgt vor: Schreiben Sie per Einwurfeinschreiben den Verkäufer direkt an. Legen Sie dar, dass aufgrund der Rückabwicklung des Kaufvertrages die gegenseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren sind. Da er die Stoßstange bereits erhalten hat, ist er nun verpflichtet, den Kaufpreis in Höhe von x EUR (hier den genauen Betrag einsetzen) zu erstatten. Setzen Sie eine Frist von maximal 7 – 10 Tagen und fordern ihn zur Rückzahlung auf. Sie können auch gleichzeitig ankündigen, dass Sie gerichtliche Schritte einleiten, wenn die Zahlung nicht fristgerecht erfolgt.
Sollten Sie keinen Betrag erhalten, besteht die Möglichkeit – auch ohne Rechtsanwalt - entweder Klage zu erheben oder einen Mahnbescheid (www.online-mahnantrag.de) zu beantragen.
Ich hoffe, Ihre Fragen konnten umfassend beantwortet werden. Sollten noch Unklarheiten oder Nachfragen bestehen, nehmen Sie bitte Kontakt auf.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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