Fragebogen zur Beendigung der gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit
Fragestellung
Hallo, ich habe ein Kleinunternehmen als Dartautomatenaufsteller die letzten 2 Jahre betrieben wollen. Und habe 2 eigene Automaten die haben 1400,00 € gekostet.
Die habe ich auch angegeben für den Steuerausgleich wo ich jedes Jahr selber mache mit Buhl Wiso Steuerbuch.
Habe allerdings keine Wirtschaft gefunden für meine Automaten. Daher waren die 2 Automaten bei mir zu Hause und haben mir auch kein Geld eingespielt.
Jetzt habe ich das Gewerbe am 17.1.2019 rückwirkend zum 31.12.2018 aufgegeben.
Dann ist der Fragebogen gekommen.
Aufgabe:
Der Betrieb /Das Unternehmen wurde aufgegeben.
Erlöse aus Veräußerung anlässlich der Aufgabe(ohneUst).......
Entnahmewerte der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter.....
Folgende Wirtschaftsgüter wurden nicht mitveräußert....
Sie werden wie folgt genutzt?
Höhe des Aufgabengewinnes bzw.-verlustes.........
Habe vor die Automaten ins Privatvermögen zu übernehmen.
Was muss ich da Eintragen ?
Vielen dank für die Hilfe
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
ehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Der Betrieb /Das Unternehmen wurde aufgegeben.
Zum 31.12.2018
Erlöse aus Veräußerung anlässlich der Aufgabe(ohneUst).......
0,00 €
Entnahmewerte der in das Privatvermögen überführten Wirtschaftsgüter.....
Hier schätzen Sie den Wert der beiden Dartautomaten (ggf. Vergleichsangebote bei Ebay o.ä. nutzen).
Folgende Wirtschaftsgüter wurden nicht mitveräußert....
Die beiden Dartautomaten.
Sie werden wie folgt genutzt?
Keine weitere Nutzung.
Höhe des Aufgabengewinnes bzw.-verlustes.........
Der Aufgabegewinn oder -verlust ist zu ermitteln aus einer Bilanz zum Aufgabestichtag. Darin erfassen Sie alle Vermögensgegenstände (wahrscheinlich nur die beiden Dartautomaten), alle verbleibenden betrieblichen Schulden und ggf, Rückstellung für noch folgende Kosten, z.B. die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen usw. Wenn es ein sehr übersichtlicher Fall ist, ist das Finanzamt aber auch mit einer sinnvollen Schätzung zufrieden, Dies könnte beispielsweise der Schätzwert der beiden Dartautomaten abzüglich des Buchwerts sein.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Steuererklärung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).