Doppelter Haushalt
Beantwortet von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Fragestellung
Hallo,
ich versuche gerade meine Doppelteehaushaltsführung zu begründen. Ich bitte um Prüfung, ob diese Begründung ausreichen sein wird, bzw. welche Punkte ich noch mit aufnehmen sollte um hier eine Anerkennung durch das Finanzamt zu erhalten (ggf. Vergleichbares Urteil / Fall ). Ich bin 35 Jahre (keine Student mehr) mit einem Bruttogehalt größer 6000 Euro. Ich bin Single was den Nachweis wohl etwas komplizierter macht.
Seite 2017 habe ich ein Zweitwohnung genommen um meinen Fahrzeit zu verringern (neuer Job, davor Arbeitslos nach mehrjährigem Arbeitsaufenthalt im Ausland). Mein Hauptwohnsitz soll weiter mein Elternhaus sein. Dieses Haus ist mein Eigentum, meine Eltern haben hier Nießbrauch. Meine Zweitwohnsitz hat ca. 60qm Kostet ca. 650 warm. Ich fahre jeweils am Wochenende nach Hause und habe hierfür eine Tankquittung (meist am Sa / So Getankt). Somit verbringe ich mehr Zeit am Hauptwohnsitz als am Zweitwohnsitz. An den Lebensführungskosten beteilige ich mich durch Getränkekauf und Übernahme der Kommunikationskosten (mehr als 10%). Weiter nachweisbare Soziale Verpflichtungen am Hauptwohnsitz habe ich nicht.
Begründung der wichtigsten Punkte s. ff.
Berufsbedingte Zweitwohnung:
Nach Aufnahme meiner neuen Tätigkeit pendelte ich zwischen X und XX bis zum Ablauf der Probezeit. Mein Arbeitsort ist X , welcher von meinem Hauptwohnsitz (X) 70 km (einfach) entfernt ist. Hieraus resultiert eine tägliche Fahrdauer von ca. 2 Stunde. Durch den Bezug der o.g. Zweitwohnung verkürzt sich die Strecke auf ca. 6 km (einfach). Somit ergibt sich eine tägliche Fahrdauer von ca. 15 min.
Der Standort der Zweitwohnung wurde ausschließlich auf Grund der Nähe zur Arbeitsstätte gewählt.
Eigener Hausstand:
Innerhalb des Hauptwohnsitzes (mein Eigentum) steht mir ein 30 qm Wohnfläche zur Verfügung. Mein Hausstand umfasst dort ein Bett, Couch, Couchtisch, Schreibtisch, Aquarium, Schränke, Fernseher, Computer (WLAN - Gemeinschaftsdrucker), Stereoanlage. Küche und Bad und Wohnzimmer werden zusammen genutzt. Meine Anschaffungen für die Ausstattung der Küche sind die Microwelle und diverse Messer / Küchenutensilien. Der Fernseher im Wohnzimmer wurde ebenfalls von mir beschafft.
Alle genannten Anschaffungen verbleiben im Hauptwohnsitz und stellen, unter anderem, meinen dortigen Hausstand dar.
Finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung:
Miete und Verwaltungskosten fallen nicht an. Reparaturen und Renovierungsarbeiten sowie Gartenarbeiten werden meist von mir eigenständig durchgeführt. Die durchschnittlichen Nebenkosten am Hauptwohnsitz betragen ca. 200 Euro pro Monat. Für die gemeinschaftliche Verpflegung fallen ca. 400 Euro pro Monat an. Demzufolge ergeben sich ca. 600 Euro pro Monat.
Meine finanzielle Beteiligung innerhalb 2017 setzen sich wie folgt zusammen.
Internet / Telefon / TV 400
Getränke 960
Sonstiges (Kaffeemaschine usw.) 300
Summe 1660 Euro (nachweisbar Kontoauszug)
Die Gesamtsumme meiner Investitionen in die Lebensführung und den Haushalt beträgt 2017 1660 Euro. Demgegenüber stehen 7200 Euro Basisausgaben des Haushaltes.
Somit ergibt sich eine Beteiligung an den Lebensführungskosten von ca. 23%
Berechnung der Anwesenheitstage Hauptwohnsitz / Zweitwohnung:
Die Anwesenheitstage für Haupt- und Nebenwohnsitz befindet sich im Anhang.
Der Heimfahrtag jeweils mit 0,5 Tagen dem Haupt- und dem Zweitwohnsitz zugeordnet wird. Der Rückfahrtage zur Hauptwohnung ist Freitag der Hinfahrt zur Zweitwohnung ist meist der Montag morgen. Somit ergibt sich für eine reguläres Wochenende eine Anwesenheit am Hauptwohnsitz von 3 Tagen. (Jeweils eine Tankquittung am Wochenende in X als Nachweis vorhanden)
Hauptwohnsitz 170 Tage
Zweitwohnsitz 150 Tage
Reise / Abwesenheit 45 Tage
_________
365 Tage
Demzufolge war ich hauptsächlich an meinem Hauptwohnsitz anwesend sein.
Lebensmittelpunkt am Hauptwohnsitz:
Mein Lebensmittelpunkt ist in X und somit meinem Haus / Elternhaus. Das bewohnte Haus ist meine Eigentum, meine Eltern haben hier einen vollen Nießbrauchsanspruch. Die dortige Einliegerwohnung sowie meine Eigentumswohnung in X sind vermietet.
Dieses Haus kann man als Mehrgenerationen Hau bezeichnen, da jeder der Bewohner autonom leben kann und sein Umfeld so gestalten kann wie es seinen Wünschen entspricht. Wie in einer Gemeinschaft üblich, wird hier Hilfsbereitschaft und auch Rücksichtnahme praktiziert.
Meine Familie und mein gesamter Freundeskreis befinden sich in X. Alle meine Aktivitäten (nicht im Verein) finden hier statt. Bis auf kurze Unterbrechungen wie z. B. Auslandsaufenthalt, Praktika findet und fand mein Leben in X statt.
Als Single entspricht X / mein Elternhaus somit all dem, was es unter dem Begriff Lebensmittelpunkt zu verstehen gibt.
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Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrter Ratsuchende,
ich bedanke mich für die interessante Anfrage, zu der ich nachfolgend im Rahmen einer Erstberatung Stellung nehme:
Sie haben in Ihrer Anfrage die Kernpunkte bereits umfassend angesprochen, erlauben Sie mir bitte die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung nachfolgend für Sie zusammenzufassen und zu erläutern.
Die Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung sind zum einen
1. Ein eigener Hausstand am heimischen Wohnort
und
2. Eine Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort.
Erläuternd zu 1.:
Erste Voraussetzung für den eigenen Hausstand:
Bei der Hauptwohnung handelt es sich um eine eigenständige Wohnung, die Sie als Eigentümer oder Mieter nutzen.
Zweite Voraussetzung für den eigenen Hausstand:
Die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Haushaltsführung ist darzulegen. Eine Beteiligung mit Bagatellbeträgen reicht hier nicht aus. Die Kostenbeteiligung muss mehr als 10 Prozent der monatlich regelmäßig anfallenden laufenden Kosten der Haushaltsführung sein (z.B. Miete, Mietnebenkosten, Lebensmittel, andere Dinge des täglichen Bedarfs).
Dritte Voraussetzung für den eigenen Hausstand:
Der Mittelpunkt der Lebensinteressen muss sich in der Hauptwohnung am heimischen Wohnort befinden. Bei verheirateten Arbeitnehmern befindet sich dieser Mittelpunkt dort, wo der Ehepartner bzw. die Familie wohnt.
Bei ledigen Arbeitnehmern, wie in Ihrem Fall, befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, an dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Diese können die Beziehungen zu Ihren Eltern, Ihrem Bekannten- oder / und Freundeskreis sein. Auch Vereinszugehörigkeiten würden hier ausreichen.
Erläuternd zu 2.:
Die Voraussetzungen für die Zweitwohnung:
Die Rede ist von jeder zur Verfügung stehenden Unterkunft am Beschäftigungsort, die Ihnen entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung steht. Sie müssen die Unterkunft ausschließlich aus beruflichen Gründen bezogen haben. Die Zweitwohnung muss sich in der Nähe Ihres Beschäftigungsortes befinden. Die Entfernung zwischen der Zweitwohnung und dem Beschäftigungsort darf grundsätzlich maximal die Hälfte der Entfernung vom Ihrem Hauptwohnsitz zum Zweitwohnsitz sein.
Auf Grundlage des in Ihrer Anfrage umfassend formulierten Sachverhalts, komme ich zu dem Entschluss, dass die Voraussetzungen für die doppelte Haushaltsführung in ihrer Situation grundsätzlich zutreffen. Ihre Begründungen für die Gründung einer doppelten Haushaltsführung reichen grundsätzlich aus und sollten in der Regel vom Finanzamt nicht beanstandet werden.
Weiterhin möchte ich Ihnen näher bringen und erläutern, welche konkreten Werbungskosten Sie im Zusammenhang mit der doppelten Haushaltsführung grundsätzlich steuermindernd abziehen können. In der Regel werden in der Situation einer doppelten Haushaltsführung folgende möglicherweise anfallenden Werbungskosten unterschieden:
a) Fahrkosten
b) Verpflegungskoten
c) Kosten für die Zweitwohnung
d) Umzugskosten
Erläuternd zu a) Als Fahrtkosten kommen in Betracht:
• Die erste Fahrt zu Beginn sowie die letzte Fahrt am Ende der doppelten Haushaltsführung
- 0,30 € Pauschale pro tatsächlich gefahrenem km
- bei der ersten und letzten Fahrt können zusätzlich Reisenebenkosten wie Parkgebühren angesetzt werden
• Wöchentliche Familienheimfahrten
- wöchentliche Familienheimfahrten dürfen ausschließlich mit der 0,30 € Entfernungspauschale pro Entfernungskilometer angesetzt werden.
Erläuternd zu b) Als Verpflegungskosten kommen in Betracht:
• Pauschbeträge für Verpflegung
- für die ersten drei Monate nach Bezug der Zweitwohnung können Sie grundsätzlich folgende Pauschalen ansetzen:
- An- und Abreisetage jeweils 12,- €
- Für jeden vollen Tag der Abwesenheit 24,- €
Erläuternd zu c) Kosten für die Zweitwohnung
• die Kosten für die Zweitwohnung sind grundsätzlich
- Kosten für Unterkunft
- Kosten für Ausstattung der Zweitwohnung
Hierbei ist zu beachten, dass die monatlichen Kosten auf 1000,- € gedeckelt werden. Unterschreiten Sie gelegentlich in einigen Monaten diese Grenze, ist eine Berücksichtigung des nicht ausgeschöpften Betrages in anderen Monaten der doppelten Haushaltsführung im selben Kalenderjahr möglich. Einrichtungsgegenstände bis jeweils 487,90 € können im Jahr der Anschaffung gänzlich abgesetzt, Einrichtungsgegenstände ab einem Wert von 487,91 € hingegen über die Jahre der Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Kosten der Unterkunft sind:
- Miete & Betriebskosten, Reinigungskosten, Rundfunkbeiträge, Zweitwohnungssteuer, Kosten der Gartennutzung
- Nur notwendige Einrichtungsgegenstände wie z.B. Bett, Schrank, Tisch, Herd, Spüle, Kühlschrank, Vorhänge, Badezimmereinrichtungen, Hausratsgegenstände, Lampen
Erläuternd zu d) Umzugskosten
Anlässlich der Begründung, der Beendigung oder Wechsels einer doppelten Haushaltsführung können grundsätzlich Umzugskosten als Werbungskosten geltend gemacht werden. Hierzu zählen:
- Kosten einer Umzugsfirma
- Transport von Mobiliar und Hausrat mit eigenem PKW mit pauschalen 0,30€ pro gefahrenen km. Bei Nutzung eines Anhängers können weitere 0,06 € pro km abgesetzt werden.
- Kosten für einen Mietlastkraftwagen
- Kosten der Zwischenlagerung vom Mobiliar
- Kosten für Umzugskartons und Verpackungen.
Ich hoffe Ihre Fragen ausreichend verständlich beantwortet zu haben.
Ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jeannette Klüsener, Steuerberaterin
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