Doppelter Haushalt und Dienstwagen/ Frage zu Angabe in ESt-Erklärung17
Fragestellung
Guten Tag,
ich führe einen doppelten Haushalt (Lebensmittelpunkt in A, Arbeitsstätte in B, Zweitwohnung in C). Seit Mitte letztem Jahr habe ich zudem ein MIetauto. Mein Arbeitgeber bezahlt die Mietrate und ich versteuere einen geldwerten Vorteil. Folgende Frage:
In meiner Lohnabrechnung erscheint lediglich ein Betrag von 226 EUR, was 1% des Listenpreises entspricht als versteuerter geldwerter Vorteil. Ich nutze das Fahrzeug aber auch für die Wege zwischen Arbeitsstätte B und Zeitwohnung C sowie zu wöchentlichen Heimfahrten nach A.
1) Gebe ich dann in Anlage N Zeile 21 (steuerpflichtiger Lohn von dem kein Abzug vorgenommen wurde) zusätzlich 22.600 EUR x 0,003% x Entfernung zwiscen B und C an?
2) 30 cent je einfacher Strecke zwischen B und C kann ich dann auch als Werbungskosten (Entfernungspauschale) ansetzen, richtig?
3) Wie ist das mit den Heimfahrten? Also in welcher Höhe muss ich hier geldwerten Vorteil ggf nachversteuern (Zeile 21?) und kann ich auch km-Geld für Heimfahrten ansetzen? Wenn nicht: ich habe für einige der Fahrten Tankbelege, kann ich die berücksichtigen (mein Arbeitgeber übernimmt keine Tankrechnungen, d.h. ich habe tatsächlich Aufwendungen für diese Heimfahrten - wenn ich also nichts absetzen kann wäre das doch irgendwie unfair).
Danke!
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Antwort von Steuerberater FBf.IStR Marc Ehlers
Gemäß Anlage
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Bewertung des Kunden
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- Kann ich dennoch die Steuererklärung 2017 auf der aktuellen Basis machen und mein Arbeitgeber kümmert sich um noch abzuführende Sozialabgaben, wenn ich für die Versteuerung durch Eintrag in Anlage N Zeile 21 (steuerpflichtiger Lohn, von dem kein Abzug vorgenommen wurde) mache? Oder muss mein Arbeitgeber erst alles korrigieren mit der Februarabrechnung und mir eine korrogierte Lohnsteuerbescheinigung schicken, bevorich die Steuererklärung finalisieren kann?
- Ich verstehe, dass ich für die wöchentlichen Heimfahrten dann keine Werbungskosten ansetzen kann. Was ich daran nicht verstehe ist aber, dass diese Regelung doch darauf abzielt, dass ich bei einem Dienstwagen dann auch keine tatsächlichen Aufwendungen habe und es daher fair ist, auch nichts absetzen zu können, wenn man diesen Vorteil nicht versteuert. In meinem Fall habe ich ja aber selbst Reparatur/Unfallkosten und Benzinkosten zahlen müssen. Tankquittungen über 480 EUR habe ich auch noch finden können und eine Reparaturrechnung. Haben diese tatsächlichen Ausgaben nicht irgendeinen mindernden Effekt oder können als Nachweis dienen, dass mein Arbeitgeber mir nur durch Dienstwagenstellung eben nicht alle Aufwendungen für diese Heimfahrten im Rahmen des doppelten Haushalts erstattet hat?
Herzlichen Dank für eine klarstellende Erläuterung zu diesen beiden Punkten.
Beste Grüße
Sie sollten Ihren Arbeitgeber um Korrektur bitten und sodann die Steuererklärung einreichen.
Soweit Sie das KfZ nach den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber ohne Eigenbeteiligung gestellt bekommen richtet sich der Anspruch wegen der Benzinkosten eher an den Arbeitgeber. Alles andere, also von Ihnen privat getragene Kosten sollten vertraglich vereinbart werden.
Natürlich setzten Sie diese Kosten bitte an. Evtl. streicht Ihnen das Finanzamt aber wegen vorstehender Begründung diese Kosten.
Mit freundlichen Grüßen Marc Ehlers