Fahrtenbuch/ km-Pauschale/ 1% Regelung/ Fahrt zum Arbeit
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin als Coach & Trainer selbstständig und brauche einen neuen PKW (den ich überwiegend dienstlich aber auch manchmal privat nutze; Fahrleistung jährlich. Ca. 24000 km, davon 2/3 dienstlich). Anschaffungswert des neuen PKW Ca € 28000,- ; Auslieferung voraustl. Dez. 2014. Mein Büro (= Firmensitz / Arbeitsstätte/ Betriebsstätten-Finanzamt) ist 20 km von meinem Wohnort entfernt. Ich fahre i.d.R. an 5 Tagen der Woche dort hin.
Fragen:
Welche Abschreibungsmethode ist für mich günstiger: Fahrtenbuch oder 1%Regelung.
Welche soll ich für 2014 anwenden? Welche ab 2015?
Wie wird für mich als Freiberufler die Anreise zu meinem Firmensitz/Büro steuerlich bewertet, z.B. auch als Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsort?
Danke für Ihre Antwort.
MfG
K-W. K.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage verstehe ich so, dass Sie wissen möchten, welche Methode der Berechnung der Privatnutzung des neuen PKW die niedrigste Steuerbelastung begründet.
Welche Besteuerung (Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Methode) der privaten Fahrten für Sie am günstigsten ist, ist individuell zu ermitteln. Dabei müssen folgende Parameter berücksichtigt werden:
• gefahrene Kilometer
• Umfang der Privatnutzung
• Aufwand zur Führung des Fahrtenbuchs
• Entfernung Arbeitsstätte/Wohnung
• Art des Fahrzeugs
• weitere Verwendung
• individuelle Gewohnheiten
1%-Regelung
Bei PKW's die zu mehr als 50 % für betriebliche Zwecke genutzt werden, ist die Private Nutzung mit der sogenannten 1%-Regelung zu berechnen.
Hierbei müssen Sie für die privaten Fahrten monatlich ein Prozent des inländischen Listenpreises inklusive Umsatzsteuer (Bruttolistenpreis) als geldwerten Vorteil versteuern.
Für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden zusätzlich 0,03 Prozent des inländischen Bruttolistenpreises Ihres Firmenwagens pro Kilometer und Monat fällig. Damit sind sämtliche Privatfahrten wie Urlaubsfahrten oder Heimfahrten zum Mittagessen abgegolten (Ausnahme Familienheimfahrten bei doppelter Haushaltsführung). Kürzungen dieser Beträge können nicht vorgenommen werden.
Wird der 1%-Wert auch bei der Umsatzsteuer angesetzt, können - da Sie den PKW als Unternehmer nutzen - davon pauschal 20% abgezogen werden für Kosten, die nicht mit Vorsteuern belastet sind. Der so ermittelte Betrag ist ein Nettowert, auf den die Umsatzsteuer mit dem allgemeinen Steuersatz aufzuschlagen ist.
Fahrtenbuchmethode
Für den Nachweis per Fahrtenbuch müssen folgende Fahrten unterschieden und im Fahrtenbuch dokumentiert werden:
• dienstliche Fahrten
• private Fahrten
• Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
• Familienheimfahrten
Allerdings zur Ermittlung des Verhältnisses der Privatfahrten zu den geschäftlichen Fahrten gelten sämtliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als geschäftliche Fahrten.
Die tatsächlich entstandenen Kosten müssen durch Belege nachgewiesen werden. Der private Nutzungswert ist der Anteil an den Gesamtkosten des Fahrzeugs, der auf die Privatfahrten entfällt. Die Gesamtkosten setzen sich aus den Aufwendungen (zuzüglich Umsatzsteuer) und den Abschreibungen (Aufwendungen für Abnutzung) zusammen. Unfallkosten gehören ebenfalls zu den Gesamtkosten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Unfall während einer Privatfahrt oder während einer dienstlichen Fahrt passiert.
Um die Abschreibung zu ermitteln, teilt man die tatsächlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (zuzüglich Umsatzsteuer) durch die voraussichtliche Nutzungsdauer des Firmenwagens. Die voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt bei Neuwagen in der Regel 6 Jahre. Bei Gebrauchtwagen verkürzt sich die voraussichtliche Nutzungsdauer entsprechend.
Umsatzsteuerlich werden nun den entstandenen und betrieblich erfassten Kosten des Pkws unterteilt in Kosten mit Vorsteuerabzug (z.B. Benzin, Reparaturen) und in Kosten ohne Vorsteuerabzug (z.B. Kfz-Steuer oder –Versicherung). Nur die Kosten die zum Vorsteuerabzug geführt haben, führen jetzt auch zur Umsatzsteuer.
Pflichtangaben im Fahrtenbuch
Das Fahrtenbuch Ihres Firmenwagens muss einige Mindestangaben enthalten. Zu Beginn und Ende jeder dienstlichen Fahrt müssen folgende Angaben notiert werden:
• Datum
• Kilometerstand
• Reiseziel
• bei Umwegen die Reiseroute
• Reisezweck
• aufgesuchter Geschäftspartner
Bei privaten Fahrten reicht es, die Kilometer zu vermerken. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genügt ein kurzer Vermerk. Auch Familienheimfahrten müssen Sie aufzeichnen.
Was bedeutet dies für Sie:
In der Anlage finden Sie zwei Berechnungen. Einmal nach der 1%-Methode und einmal mit der Fahrtenbuchmethode.
Für die 1% Regel wurde angenommen, dass es sich beim angegebene Preis um den Bruttolistenpreis handelt. Wenn der Bruttolistenpreis höher sein sollte wird sich der ermittelte Betrag für die Privatnutzung nach der 1%-Methode noch erhöhen.
Basierend auf der vorgenannten Annahme beträgt der monatliche Betrag für die Privatnutzung des PKW inkl. Fahrten Wohnung zum Büro ca. 448 € und erhöht Ihre Einnahmen.
Bei der Ermittlung der Privatnutzung nach der Fahrtenbuchmethode wurden die Ausgaben für Benzin, Inspektion, Versicherungen etc. anhand der angegebenen Jahresfahrleistung geschätzt.
Sollten die Gesamtkosten höher sein als angenommen wird sich der Betrag für die Privatnutzung erhöhen.
Basierend auf den Annahmen ergibt sich ein monatlicher Betrag von 262,50 €.
Zusammenfassung und Empfehlung
Da Sie nach Ihren Angaben den PKW zu 2/3 (66,66 %) für betriebliche Zwecke nutzen und nur zu 1/3 (33,33 %) für private Zwecke nutzen ist die Anwendung der Fahrtenbuchmethode im Dezember 2014 und ab 2015 am günstigsten.
Bitte beachten Sie aber, dass das führen eines Fahrtenbuchs sehr aufwendig ist und bei Mängeln in der Führung vom Finanzamt nicht anerkannt wird. In diesem Fall wird die Besteuerung der Privatnutzung mit der 1% Regel vorgenommen.
Auch bei Führung des Fahrtenbuchs sollte Sie am Jahresende prüfen ob Ihre Annahme der Nutzungsverhältnisse zutreffend war. Wenn die private Nutzung sich erhöht kann es je nach Höhe der Aufwendungen und des Bruttolistenpreises dazukommen, dass die 1% Regel wieder günstiger wird.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Damm
Steuerberater
P.S. Über eine positive Bewertung würde ich freuen, auch wenn es etwas länger gedauert hat.
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Bewertung des Kunden
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leider ist es mir aus privaten Gründen nicht möglich Ihre Frage bis zur Deadline zu beantworten.
Ich kann die Frage aber auch nicht mehr Freigeben, damit ein Kollege sie beantworten kann.
Damit ein Kollege Ihre Frage beantworten kann müssen Sie die Frage zurückziehen und neu stellen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
ich verstehe Ihre Bemerkung so, dass Sie nicht bis morgen die Frage beantworten können. Das sollte kein Problem sein - ich habe die Deadline um einen Tag verschoben. Wenn Sie die Frage in angemessener Frist jedoch gar nicht beantworten wollen, sagen Sie mir bitte Bescheid. Allerdings verstehe ich nicht, wieso nicht ein anderer kompetenter Kollege/Kollegin diese für Sie doch sicher "leichte" Frage beantworten kann und ein (für mich) kompliziertes "Fragen-Rücknahme-Prozedere" eingehalten werden muss.
MfG KWK
Vielen Dank für Ihre ausführliche und verständliche Antwort(!). Nach Ihren Ausführungen bietet sich die Fahrtenbuchregelung an, vorausgesetzt ich führe das Dokument ordentlich.
Ferner habe ich verstanden, dass für mich als Freiberufler die Fahrten zwischen Wohnung und meinem Büro nicht mit der Km- Pauschale von € 0,30 abgerechnet werden, sondern wie eine normale Dienstreise gerechnet werden (werden also zu den dienstlichen KM gerechnet). Dazu habe ich eine Nachfrage: Gilt dann auch die Rückfahrt als Dienstfahrt? (Bei der KM-Pauschale für "normale" Arbeitnehmer wird ja nur die einfache Fahrt berücksichtigt)?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir noch Rückmelden, ob ich Ihre Antwort so richtig verstanden habe (bezogen auf die Berechnung der Fahrt zwischen Whg. - und Arbeitsplatz) und auch, ob ich die Rückfahrt als dienstliche KM verbuchen kann.
Nochmals besten Dank und freundliche Grüße KWK
steuerlich dürfen Unternehmer bei Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb nicht bessergestellt werden als Arbeitnehmer, so dass nur die einfache Entfernung gilt.
Am Jahresende dürfen sich die Fahrten zwischen Wohnung und Büro (Erste Tätigkeitsstätte) daher auch nur mit maximal 0,30 € (wie bei einem Arbeitnehmer) pro Entfernungskilometer als Betriebsausgaben auswirken.
Praxis-Beispiel
Maximale Betriebsausgaben für Fahrt zwischen Wohnung und Betrieb
Ein Unternehmer fährt an 230 Tagen mit seinem Geschäftswagen von zu Hause in den Betrieb. Die einfach zurückgelegte Fahrtstrecke beträgt dabei 25 km pro Tag. In diesem Fall dürfen sich maximal 1.725 EUR als Betriebsausgaben auswirken (25 km × 0,30 EUR × 230 Tage).
Diese maximal abziehbare Entfernungspauschale sind am Jahresende bei der Gewinnermittlung mit den tatsächlich für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb angefallenen Betriebsausgaben zu vergleichen. Dabei sind folgende steuerliche Konsequenzen denkbar:
• Kürzung der Betriebsausgaben: Liegen die tatsächlich als Betriebsausgaben verbuchten Pkw-Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb über der Entfernungspauschale, liegen in Höhe des Differenzbetrags nicht abziehbare Betriebsausgaben vor.
• Erhöhung der Betriebsausgaben: Fällt die Entfernungspauschale ausnahmsweise höher aus als die tatsächlichen als Betriebsausgaben verbuchten Pkw-Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb liegen in Höhe des Differenzbetrags zusätzlich abziehbare Betriebsausgaben vor.
Ich hoffe damit Ihre Frage abschließend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Damm
Steuerberater
www.online-steuerkanzlei.com