Buchung und Verrechnung von Gutschrift, Rechnung, Stornierung
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Christiansen,
ich bin bereits im vergangenen Jahr mehrfach mit Ihnen in Kontakt getreten und bitte heute erneut um Ihre Unterstützung hinsichtlich der Vorgehensweise in meiner Buchhaltung, die ich selbst führe.
Ich bin bei einem deutschen Finanzamt als freiberuflicher IT-Berater gemeldet und nutze die Ist-Versteuerung. Für den Jahresabschluss fertige ich eine EÜR an und kontiere nach DATEV SKR03.
Aktuell berate ich ein großes deutsches Bankenhaus. Da das Bankenhaus nicht mit jedem Berater einen einzelnen Vertrag schließen möchte, setzt das Bankenhaus einen Personaldienstleister ein, der mit den Beratern Verträge schließt und die Leistungsabrechnung vornimmt.
Von dem Personaldienstleister erhalte ich nach dem Einreichen meines Leistungsnachweises eine Gutschrift (Abrechnung durch den Leistungsempfänger). Der Personaldienstleister besteht leider darauf, dass ich sein Abrechnungssystem zum Faktorieren meiner Aufwände nutze, für das ich eine tägliche Gebühr an ihn entrichten muss. Ich erhalte parallel zum Beleg für die Gutschrift auch eine Rechnung für die Nutzung des Abrechnungssystems. Der Personaldienstleister zieht den Rechnungsbetrag von der Gutschrift ab und überweist mir dann den übrigen Betrag auf mein Bankkonto zu vereinbarten Konditionen.
Zur besseren Veranschaulichung ein Zahlenbeispiel:
Mein Honorar (Beleg Gutschrift): 15.000€
Nutzung Abrechnungssystem (Beleg Rechnung): 150€
Überweisung auf mein Bankkonto: 14.850€
Wie verbuche ich nun mein Honorar und die Rechnung für die Nutzung des Abrechnungssystem beim Personaldienstleister in meiner Buchhaltung?
Buche ich meine Betriebseinnahmen (Honorar) separat von den Betriebsausgaben (Nutzung Abrechnungssystem), oder zählt hier nur der Geldeingang auf meinem Bankkonto als Erlös?
Erlöse 19% SKR03=8400
Nutzung Abrechnungssystem SKR03=????, vielleicht SKR03=4964 Konzessionen?
Kürzlich hat sich der Personaldienstleister vertan und mir die Nutzung seines Abrechnungssystem doppelt in Rechnung gestellt und damit auch doppelt die Nutzungsgebühr einbehalten. Nachdem ich die doppelt in Rechnung gestellte Leistung beanstandet habe, hat mir der Personaldienstleister einen Stornobeleg zukommen lassen und einen der doppelt gebuchten Beträge auf mein Bankkonto überwiesen.
Wie verbuche ich den Stornobeleg?
Zur besseren Veranschaulichung ein Zahlungsbeispiel:
Mein Honorar (Beleg Gutschrift): 15.000€
Nutzung Abrechnungssystem (Beleg Rechnung): -150€
Nutzung Abrechnungssystem (doppelter Beleg Rechnung): -150€
Überweisung auf mein Bankkonto: 14.700€
Nachträgliche Überweisung (Stornobeleg): 150€
Im Grunde genommen handelt es sich bei dem nachträglich überwiesenen Betrag um einen Erlös, den ich mit der ersten Überweisung auf mein Bankkonto hätte erhalten sollen. Buche ich diesen Stornobetrag nun als Erlös?
Vielen Dank & Beste Grüße
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Morgen und vielen Dank für die Beauftragung!
Gerne gebe ich Ihnen folgende Rückmeldung.
Die Beträge sollten Sie zwecks Übersichtlichkeit einzeln buchen. Insbesondere ist wichtig, dass die Umsatzsteuer aus den Erlösen richtig ermittelt wird und sich nicht als Saldo aus USt und Vorsteuer bildet. Der "richtige" Nettoerlös muss auf jeden Fall in der Umsatzsteuervoranmeldung berücksichtigt werden (also 15.000 EUR : 1,19 = 12.605,04 EUR.
Also:
15.000 EUR per Bank (1200) an Erlöse 19% (8400)
150 EUR per Fremdleistungen (4909) an Bank (1200) (sofern Vorsteuer enthalten ist bitte die Vorsteuer entsprechend berücksichtigen).
Bei dem Stornobeleg buchen Sie bei Zahlung bitte zunächst:
15.000 EUR per 1200 an 8400 sowie 300 EUR per 4909 an 1200 und bei Erstattung dann 1200 an 4909 (Vorsteuer: s.o.).
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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Antwort des Experten: Vielen Dank für das Kompliment :-)
Für mich als Zusammenfassung: Für die Buchhaltung ist in meinem geschilderten Fall nicht die Überweisung des geschuldeten Betrags auf mein Bankkonto (Saldo), sondern immer die Zusammensetzung der Gutschrift (in meinem Fall Honorar, Fremdleistung, Stornobeleg) relevant. Das Bankkonto (1200) fungiert dabei in der Buchhaltung als eine Art Ausgleichskonto.
Ein Szenario fällt mir noch ein: Was passiert, wenn der Kunde im ersten Schritt nur einen Teil der Gutschrift/Rechnung begleicht, mir per Rechnung/Gutschrift beispielsweise 15.000€ (inkl. USt.) zustehen, er mir jedoch nur 10.000€ überweist und die übrigen 5.000€ erst ein oder zwei Monate später überweist. Ich mutmaße einmal, dass für die Vorsteueranmeldung wegen meiner Ist-Versteuerung (Zufluss/Abfluss-Prinzip) nur die 10.000€ zu berücksichtigen sind? Können Sie mir hierfür auch ein Buchungsbeispiel geben.
Vielen Dank.
In dem Fall müssen Sie nur die tatsächliche Einnahme erfassen: 10.000 EUR per 1200 an 8400 und dann die einbehaltenen Gebühren per 4909 an 1200.
Erst bei Vereinnahmung des Restbetrags entsteht aufgrund der Istbesteuerung auch erst die Umsatzsteuer bzw. wäre die Einnahme im Rahmen der EÜR zu erfassen.
Viele Grüße!