Steuer bzw Verkauf ins Ausland
Fragestellung
Hallo - ich brauche mal eine Hilfestellung.
Ich bin Kleinunternehmer und betreibe einen Onlineshop und habe eine Frage zum Verkauf ins Ausland.
Der Shop läuft als Print-On-Demand. Bei Bestellung durch den Kunden wird der Auftrag vom Dienstleister ausgeführt.
Der Kunde zahlt an mich, erhält von mir eine Rechnung und vom Dienstleister die Ware zugesandt.
Ich weiße auf meiner Rechnung keine MwSt aus, (da Kleinunternehmer nach §19).
Kann ich für den Verkauf ins EU-Ausland bzw Drittländer so verfahren oder muss ich hierbei mehr beachten?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater, LL.M. Tobias Siemssen
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage! Diese beantworte ich auf Grundlage der von Ihnen genannten Information wie folgt. Ich gehe davon aus, dass Ihr Dienstleister in Deutschland ist und es sich nicht um sog. Werklieferungen handelt, die Sie an die Kunden erbringen - ihr Kunde also "fertige" Motive, Produkte, Prints etc. kauft. Andernfalls liegt ein anderer Sachverhalt vor, der eine weitergehende Beratung in Bezug auf Reverse-Charge nötig macht. Bitte kontaktieren Sie mich hierzu, wenn eines der genannten Punkte zutrifft.
Wie Sie richtig geschildert haben, dürfen Ihre Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, solange Sie Kleinunternehmer i.S.d. §19 UStG sind. Im Gegenzug sind Sie auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt, können die USt aus den Rechnungen, die Sie von Ihrem deutschen Dienstleister erhalten also auch nicht in Abzug bringen. Das gilt zunächst für Deutschland.
Bei einem Verkauf ins Ausland, egal ob Drittland (diese sind ohnehin steuerfrei) oder EU-Gebiet (innergemeinschaftliche Lieferungen), verfahren Sie hinsichtlich Ihrer Rechnungen ebenso. Sie weisen also auf die Kleinunternehmerregelung hin.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten und würde mich über eine positive Bewertung freuen. Bitte zögern Sie nicht, mich im Falle von Rückfragen über die Kommentarfunktion zu kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Siemssen, LL.M.
Steuerberater
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