PKW aus notwendigem Betriebsvermögen in Privatvermögen überführen
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Christiansen,
an meiner nun folgenden Einleitung und meinem Vorgehen erkennen Sie mich eventuell :-)
Ich bin als Einzelunternehmer bei einem deutschen Finanzamt gemeldet. Die Buchhaltung übernehme ich selbst, wobei ich nach DATEV SKR03 kontiere. Den rechnerischen Abschluss eines Wirtschaftsjahres erledige ich mit einer Einnahmeüberschussrechnung (EÜR).
Im Jahr 2018 habe ich mir einen neuen PKW bei einem deutschen Autohaus für ca. 28.000€ netto zzgl. USt. gekauft. Ich habe mir den PKW vorranging für Privatfahrten zugelegt, wollte diesen jedoch auch für Fahrten zu meinen Kunden nutzen. Die vor dem Kauf des PKWs geschätzte Privatnutzung lag bei jährlich 60-70%, die geschäftliche Nutzung lag folglich bei jährlich 30-40%. Nach reichlich Überlegung, diverser Steuerkalkulation und der Beratung durch einen Steuerberater habe ich mich dazu entschieden den neu erworbenen PKW in mein Privatvermögen aufzunehmen. Die Erfassung der tatsächlich gefahrenen privaten und geschäftlichen Kilometer erledige ich seither mit einem Finanzamt-konformen digitalen Fahrtenbuch.
Im Laufe des Jahres 2018 kamen die Dinge jedoch anders als geplant und bin ca. 70% der Jahreskilometer geschäftlich mit dem PKW gefahren. Ich musste den PKW damit rückwirkend vom Privatvermögen zum notwendigen Betriebsvermögen überführen und schreibe den PKW nun über 6 Jahre (AfA-Tabelle) ab. Ich konnte mir damit zwar die Umsatzsteuer vom PKW-Kauf als Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen, da ich jedoch davon ausgegangen bin, dass es sich um ein Ausreißerjahr handelt, würde ich für die überwiegende Privatnutzung des nun betrieblich geführten PKWs in den Folgejahren bei der Steuer draufzahlen (da der Buchwert schneller sinkt als der Marktwert und der Verkauf des PKWs am Ende der Laufzeit auch versteuert werden muss).
Insbesondere seit der Corona-Pandemie arbeite ich überwiegend aus dem Home-Office, habe also kaum physischen Kundenkontakt. Das Auto steht mehr herum als das es genutzt wird und wenn es einmal genutzt wird dann überwiegend für Privatfahrten.
Nach nun mehr als 3 Jahren der Abschreibung liegt der Buchwert des PKWs inzwischen unterhalb des Marktwertes, der Breakeven ist also überschritten. Der Buchwert wird in der verbleibenden Zeit weiter fallen und ich aller Voraussicht nach, den überwiegenden Anteil in Form von Privatnutzung des betrieblichen PKWs (SKR03=8921,8924) bezahlen. Am Ende der 6 Jahre wird der Buchwert bei null Euro (bzw. 1 Euro Erinnerungswert) liegen. Verkaufe ich den PKW nach dem Erreichen der vollständigen Abschreibung, muss ich den Erlös aus dem Verkauf voll versteuern und das obwohl ich während der Abschreibungszeit bereits ca. 70% (abgesehen vom Ausreißerjahr 2018) des ursprünglichen Kaufpreises in Form einer Privatnutzung getragen habe. Aus Sicht der Steuer mache ich also langfristig gesehen privat Verlust.
Ich will daher den betrieblichen PKW im kommenden Jahr aus dem betrieblichen Vermögen meines Einzelunternehmens privat zurückkaufen und benötige dafür Ihre Unterstützung.
Ist mein Vorgehen korrekt (korrigieren/ergänze Sie gerne):
- Ich ermittle den aktuellen Marktpreis durch Vergleichen von Angeboten (gleiches Automodell, vergleichbare Ausstattung, ähnlicher Zustand, ähnlicher Kilometerstand) online, z.B. bei AutoScout oder mobile.de
- Im Namen meines Einzelunternehmens stelle ich mir für meinen Privatkauf eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer aus
- Ich überweise von meinem privaten Bankkonto an mein geschäftliches Bankkonto den Rechnungsbetrag und erfasse die Buchung in meiner Buchhaltung
- Das PKW buche ich in meinem Anlageverzeichnis als Abgang
- Für den laufenden Monat, in dem der PKW verkauft wurde, übermittle ich eine Umsatzsteuervoranmeldung, in der der Erlös aus dem PKW-Verkauf enthalten ist, an das Finanzamt und führe die Umsatzsteuer zum regulären Fälligkeitsdatum ab.
Was gilt es noch zu beachten?
Nach aktuellen Recherchen (AutoScout, mobile.de) hat der Wagen gegenwärtig einen Marktwert von ca. 15.000€ zzgl. USt., also 17.850€ netto.
Wie kontiere ich in meiner Buchhaltung richtig?
Vielen Dank und Grüße
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Hallo!
Ich habe Sie ohne Probleme wieder erkannt ;-)
Gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage.
Grundsätzlich ist Ihre Vorgehensweise korrekt. Die Entnahme aus dem Betriebsvermögen bzw. Überführung in das Privatvermögen muss zum gemeinen Wert (=Verkehrswert) erfolgen. Wenn Sie also Vergleichsangebote/Vergleichswerte haben, und daraus einen Mittelwert bilden, sind Sie auf der sicheren Seite. Sie müssten allerdings nicht zwangsläufig eine Rechnung schreiben, weil eine Rechnung an sich selbst als Unternehmer in dem Sinne nicht notwendig ist. Es wäre ausreichend, wenn Sie die Entnahme in der Buchhaltung nachvollziehen. Dazu gehört dann lediglich die Dokumentation über den Entnahmewert mittels der von Ihnen aufgeführten Vergleichswerte. Selbst eine Überweisung vom Privatkonto auf das Firmenkonto wäre nicht notwendig. Sie könnten den Betrag natürlich überweisen. Das wäre dann per Bank (1200) an Privateinlage (1890) zu buchen.
Folgende Buchungen wären von Ihnen durchzuführen:
17.850 EUR per 1800 (Privatentnahme) an 8910 (Entnahme durch den Unternehmer für Zwecke außerhalb des Unternehmens 19%) und Umsatzteuer 19% (1776). Hier kann es sein, dass die Kontenbeschriftung das Wort "Waren" enthält. Das können Sie aber ignorieren und das Konto verwenden.
Weiterhin: Anlagenabgang an Anlagekonto mit dem Restbuchwert
2315 (Entnahme bei Buchgewinn) an 320 (Pkw). Der Buchgewinn ist der Wert, um den der Nettoentnahmewert den Buchwert übersteigt.
Ich hoffe Ihre Frage soweit beantwortet zu haben. Melden Sie sich gerne, wenn Sie Rückfragen haben. Ansonsten wünsche ich Ihnen noch einen schönen Sonntag!
Viele Grüße!
Knut Christiansen
Steuerberater
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Ich kontiere mit Wiso Mein Büro, bei dem ich leider immer wieder Tücken oder gar Softwarefehler entdecke. Ich habe einmal so getan, als hätte ich heute den PKW aus dem Betriebsvermögen an mein Privatvermögen überführt (verkauft). Danach habe ich mir das Buchungsjournal, die EÜR, USt.-Voranmeldung und USt.-Erklärung angeschaut.
Der PKW hat zum heutigen Tag:
- einen Restbuchwert von 13.218,46€ netto
- einen angenommenen Verkehrswert von 15.000€ netto
- folglich einen Buchgewinn (Delta) von 1782,54€ netto
Folgendes Buchungsjournal sehe ich bei Wiso MB:
15.000€ per 1800 an 8910 (Verkauf PKW)
2.850€ per 1800 an 1776 (Verkauf PKW USt.)
13217,46€ per 2310 an 320 (Anlagenabgang PKW)
1782,54€ per 2315 an 320 (Buchwertgewinn PKW)
Das sieht mir gut aus!
Können Sie bitte über die Kennzahlen der nachfolgenden Formulare schauen und mir bestätigen, dass die Werte so stimmen.
=USt.-Voranmeldung=
Kennzahl 81 (steuerpflichtige Umsätze 19%): 15.000€, Steuer: 2.850€
=USt.-Erklärung=
Kennzahl 178 (unentgeltliche Wertabgabe 19%): 15.000€, Steuer: 2.850€
=EÜR=
Kennzahl 108 (Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahme): 15.000€
Kennzahl 135 (Restbuchwert der ausgeschiedenen Anlagegüter): 13.218,46€ (Anlagenabgang) + 1.782,54€ (Buchgewinn) = 15.000€
Bei der Kennzahl 135 zeigt Wiso MB mir zwar die berücksichtigten Konten 2310+2315 an, nutzt für das Formular „EÜR“ jedoch nur das Konto 2315. Das ist meiner Ansicht nach falsch (wohl ein Softwarefehler, wie so oft). Hier muss ich wohl händisch auf 15.000€ korrigieren. Was meinen Sie?
=AVEÜR=
Kennzahl 405 (Abgänge Kraftfahrtzeuge): 13.217,46€
Vielen Dank und Grüße
Die Buchung 1.782.54 EUR per 2315 an 320 müssen Sie nicht gesondert machen. Sie buchen nur den Anlagenabgang 2315 an 320 (bei Buchgewinn). Der Gewinn an sich wird ja automatisch ausgewiesen/ermittelt, weil Sie Einnahmen von 15.000 EUR haben und einen Anlagenabgang von 13.218,46 EUR buchen. Daher wären auch in der EÜR nur 13.218,46 EUR unter Kennzahl 135 einzutragen. Die anderen Eintragungen und Kennzahlen sehen gut aus!
Viele Grüße!
Sobald ich den PKW in mein Privatvermögen überführt habe, werde ich diesen weiterhin geringfügig für betriebliche Zwecke nutzen. Ich nehme an, dass ich den PKW nie wieder zu mehr als 50% pro Jahr betrieblich nutzen werde, ausschleißen kann ich es jedoch nicht. Die betrieblichen/privaten Fahrten werde ich weiterhin mit eineno, m digitalen Fahrtenbuch protokolieren.
Einmal angenommen ich nutze den PKW in 3 Jahren wieder erwartend in einem Ausreißerjahr zu mehr als 50% betrieblich, muss ich den PKW dann wieder (rückwirkend) zurück in das Betriebsvermögen überführen?