Überstunden von Arbeitnehmern sind alltäglich.
Aber wie ist dieses auszugleichen?
Vergütung oder Freizeitausgleich für geleistete Überstunden kann nur verlangt werden, wenn der Arbeitgeber die Überstunden angeordnet, gebilligt oder geduldet hat oder sie zur Aufgabenerledigung erforderlich waren.
Bestreitet der Arbeitgeber die Überstunden, muss der Arbeitnehmer, der die Vergütung von Überstunden fordert, im einzelnen Obiges konkret darlegen, auch an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat.
Klauseln im Arbeitsvertrag, wonach die Mehrarbeit pauschal mit dem Bruttogehalt abgegolten wird, sind nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) häufig unwirksam (Az. : 5 AZR 517/09).
Bei Führungskräften werden Überstunden heute meist mit dem - entsprechend hohen - Gehalt verrechnet. Diese Regelung lässt sich aber nicht einfach auf normale Beschäftigte übertragen.
Für Letztere gilt die oben genannte Abfindungsregelung.
Überstunden sollten Sie stets schriftlich geltend machen, genau nach Datum/Zeit, auch dazu schreiben, wer sie wann und aus welchem Grund angeordnet hat.
Beachten Sie, dass (tarif-)vertragliche Ausschlussfristen von wenigen Monaten für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gelten können, wonach Sie dieses schriftlich geltend machen müssen und bei Ablehnung oder mangelnden Antwort binnen einer weiteren Frist von wenigen Monaten sofort den Rechtsweg bestreiten müssten, damit die Ansprüche nicht verfristet sind.