Stundenkonto beim Midijiob
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
in meiner Firma Alltags-Assistenz beschäftige ich Mini- und Midijobber. Im Laufe des Jahres kommt es häufig dazu, dass die Mitarbeiter mehr Stunden arbeiten als es ein Mini- oder Midijob erlaubt. Die "Überstunden" werden in einem Stundenkonto gesammelt und bei weniger Arbeit dem Mitarbeiter ausbezahlt. Bei Minijobbern weiß ich, dass diese im Jahr nicht mehr als 5400€ verdienen dürfen. Das heißt, bis zum Jahresende muss das Stundenkonto ausgeglichen sein. Meine Frage, verhält es sich bei den Midijobbern genauso oder hat man hier die Möglichkeit, die Überstunden mit ins nächste Jahr zu übertragen?
Vielen Dank vorab.
Mit freundlichen Grüßen C. B.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwältin Uta Ordemann
Sehr geehrter Mandant,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der Folgendes anzumerken ist:
Bei Minijobbern gibt es eine klare Regelung, dass bei Überschreiten des zulässigen Jahresarbeitsverdienstes durch ein Zeitguthaben am Jahresende der Minijob dann automatisch beendet ist.
Anders sieht dies bei einem Midijob aus. Grundsätzlich gehört die Vergütung für Überstunden und Mehrarbeit bei einem normalen Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigten nicht zum regelmäßigen Arbeitsentgelt, wenn sie nicht mit hinreichender Sicherheit erwartet werden konnte.
Anders verhält es sich hingegen bei den Midijobbern, für die Besonderheiten aufgrund der Höhe des Verdienstes in sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlicher Hinsicht gelten.
Hier wollte der Gesetzgeber grundsätzlich vermeiden, dass - obwohl tatsächlich eine höhere Stundenzahl als maximal 96 Stunden im Monat geleistet wird - das Arbeitsverhältnis dennoch als Midijob eingeordnet wird. Daher sind die Überstunden und Mehrarbeit, die auf einem Stundenkonto erfasst werden, bei einem Midijob grundsätzlich nur dann nicht dem regelmäßigen Arbeitsentgelt hinzuzurechnen, wenn die Beschäftigten unregelmäßig und unvorhersehbar Mahrarbeit leisten. Das bedeutet, dass mit der "Bezahlung" von Überstunden bzw Mehrarbeit grundsätzlich auch die Gleitzonengrenze, die bis zu 850 EUR geht, überschritten werden kann, ohne dass der Beschäftigte dann automatisch als Teilzeitbeschäftiger anzusehen ist.
Wird die Gleitzonengrenze aber regelmäßig und vorhersehbar in mehr als 2 Monaten pro Jahr überschritten, sind die geleisteten Überstunden bzw. die dafür zu zahlende Vergütung grundsätzlich auch dem regelmäßigen Arbeitsentgelt hinzuzurechen. Wird hierdurch die derzeit geltende Obergrende für den Verdienst eines Midijobbers von 10.200,00 EUR brutto pro Jahr überschritten, wäre das Arbeitsverhältnis nicht mehr als Midijob, sondern als Teilzeittätigkeit einzuordnen.
Bei Midijobs ist grundsätzlich eine Prgnoseschätzung bei Beginn der Beschäftigung bzw. bei Beginn des jeweiligen Beschäftigungs- bzw. Zeitjahres (nicht das Kalenderjahr) vorzunehmen. Ist am Anfang eines Jahres abzusehen, dass die Grenze von 10.200,00 EUR im nächsten Jahr vsl nicht überschritten werden wird und leistet der Beschäftigte in maximal 2 Monaten unvorhersehbar und auch unregelmäßig Überstunden, wären diese nicht dem regelmäßigen Entgelt hinzuzurechnen, so dass damit auch die Jahresentgeltgrenze für Midijobber nicht überschritten wäre. Die Überstunden können in diesem Fall dann grundsätzlich auch noch auf das nächste (Zeit-)Jahr übertragen werden.
War aber vorhersehbar, dass der Beschäftigte regelmäßig wird Überstunden und Mehrarbeit leisten müssen und hat er dies auch regelmäßig getan, sind die Überstunden aus dem Stundenkonto bzw die hierfür zu zahlende Vergütung dem regelmäßigen Entgelt hinzuzurechnen. Hierdurch kann der Arbeitnehmer dann über die Jahresentgeltgrenze für Midijobber kommen, wodurch er dann nicht mehr als Midijobber anzusehen wäre. Es besteht daher bei Midijobbern nur unter den vorgenannten Voraussetzungen die Möglichkeit, Überstunden und Mehrarbeit, die auf einem Stundenkonto erfasst sind, mit in das neue (Zeit-)Jahr zu nehmen. Es muss sich damit um unregelmäßige und unvorhersehbare Mehrarbeit handeln, die nur sporadisch vorgekommen ist.
Falls Sie noch weitere Fragen hierzu haben, melden Sie sich jederzeit gern.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Ordemann
Rechtsanwältin
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Falls noch einmal Fragen auftreten sollten, melden Sie sich jederzeit gern.
Mit freundlichem Gruß
Uta Ordemann