Liebe Leserinnen und Leser,
anbei eine mit Quellennachweis als Anhang beigefügte Grafik, wie dem Grunde nach eine Selbstanzeige (Steuern) abläuft. Selbstverständlich kann ich keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen. Jeder Fall der Steuerhinterziehung bzw. Steuerverkürzung als Straftatbestand ist ein Einzelsachverhalt. Insofern kann es hier zu einem individuellen und im Detail abweichenden Handeln kommen. Ich selbst habe schon als Steuerberater für andere Steuerkanzleien Mandate im Rahmen von Selbstanzeigen (Nacherklärung ist der etwas abgemilderte Begriff und zutreffende "Terninus") betreut bzw. bearbeitet und zwar mit dem Erfolg der Strafbefreiuung für den jeweiligen Mandanten durch eine professionelle und korrekte Selbstanzeige (Nacherklärung). Insofern gehe ich davon aus, über eine gewisse Erfahrung in diesen Angelegenheiten zu verfügen. Keinesfalls ist dies ein leichtes Thema und der aktuelle Fall einer Person aus der Öffentlichkeit zeigt, welche vermeidbaren Fehler gemacht werden können.
Ihr Rainer Schenk