Darlehen f verstorbene Mutter, Erbschaft nahe Freibetrag
Fragestellung
Meine verwitwete Mutter ist 2013 im Alter von 99 Jahren Jahren gestorben. Mein Bruder und ich sind Alleinerben und erhalten jeder die Hälfte d Erbes. Wir Brüder haben eine notarielle Generalvollmacht (jeder für sich; ohne Betreuerbeschränkungen) sowie Vorsorgevollmacht aus d Jahr 2008. Die Vollmacht erlaubt uns insbesondere, Verbindlichkeiten in ihrem Namen einzugehen. Über In-sich Geschäfte sagt die Vollmacht nichts, ich könnte ein PDF schicken. Meine Mutter stand lt. Notar in 2008 – mit 94 Jahren – knapp vor der Grenze zur Demenz.
In 2008 entstanden meiner Mutter Veräußerungsverluste in Höhe von 60 T€. Ich habe meiner Mutter nach und nach zwischen 2009 und 2013 ein Darlehen von 260 T€ gegeben. Ziel war, dieses Geld zusammen mit ihrem Geld so zu investieren, daß die daraus erzielten Kapitalerträge zu ihren Lebzeiten mit ihren vorgetragenen Verlusten verrechnet werden können (anstatt daß ich das Geld genau identisch anlege und auf die gleichen Kapitalerträge KEst zahlen muß).
Unser Ziel ist, die Abgabenlast der Familie – als Ganzes betrachtet - zu minimieren.
Alle Darlehensüberweisungen wurden mit dem Überweisungstext „Darlehen lt. Vertrag“ überwiesen. Der Darlehensvertrag existierte nie und muß jetzt geschrieben und rückdatiert werden. Mein Bruder kann ihn unterschreiben. Mutter hat auch nie Zinsen gezahlt.
Nach ihrem Tod wurden im Jan. 14 insges. 45 T€ d Darlehens zurückgezahlt. 206 T€ sind weiterhin auf ihren Konten um das FinAmt nicht durch Rückzahlungen zu irritieren.
Das Gesamtvermögen meiner Mutter ohne das Darlehen liegt bei ca. 590 T€, es ist zu weiten Teilen in Fonds investiert, die in ca. 10 Transaktionen pro Jahr – frei von Ausgabaufschlägen – gewechselt wurden. 60 T€ liegen bei einem Broker in Luxemburg und sind dem FinAmt bekannt. Inkl. d. Darlehens liegen auf d Konten und Depots meiner Mutter ca. 806 T€. Wir befürchten, daß dieses „Bild“ das Finanzamt dazu inspiriert nachzubohren um mehr Vermögensgegenstände aufzuspüren und um die Erbschaftssteuer in die Höhe zu treiben. Wir haben wenig zu befürchten außer ggf. einer Aufwertung von antiken Möbeln, etc. Sehen Sie das auch so, daß das Finanzamt durch die Beträge - leicht über der Freigrenze von 400 T€ pro Sohn - angespornt wird zu Aktivitäten?
Wie muß der Darlehensvertrag gestaltet werden, damit die gesamte Ausleihe für die Gesamtfamilie unschädlich bzw. steuerlich günstig wird? (alles stets bezogen auf den rückdatierten Vertrag)
• Darf ich einen Zins in Höhe der Umlaufrendite oder einer Sparbuchrendite vereinbaren oder wird irgendwann ein cleverer Finazbeamter die (inzwischen ziemlich dreisten) 5,5% Zinsen aus §15 Bewertungsgesetz doch noch irgendwie ins Spiel bringen?
• Das rückdatierte Darlehen sollte sinnvollerweise bis Ende 2013 terminiert werden, da hier die Möglichkeit der Verlustverrechnung von Altverlusten aus d Zeit vor Einführung der Abgeltungssteuer endete. Kann bzw. soll der Vertrag mit 3 monatiger Kündigungsfrist (auch für beliebige Teilbeträge, d.h. also: es werden beliebige Rückzahlungen vereinbart) ausgestattet werden?
• Dürfen die Zinszahlungen lt. Vertrag bis zum Ende d Laufzeit gestundet werden? (war ja sinnvoll: sie sollte alles einsetzen für den Ausgleich d 60 T€ Verluste)
• Natürlich muß mein Bruder den Vertrag für Mutter unterzeichen, oder? Sie war in den letzten Jahren wohl als dement anzusehen.
• Gibt es weiteres zu beachten? Evtl. auch außerhalb d. Vertrags? Die Frage gilt insbes auch im Hinblick darauf, den Drang zu lästigen und für uns aufwendigen Nachforschungen seitens des FinAmts zu dämpfen. Die dürfen sich gern so viel anstrengen wie sie wollen – mein Bruder und ich würden der großen Aktensuche und dem sinnlosen Papierkrieg bis zur dritten Instanz aber lieber entkommen.
• Müssen sich die Erben bei „diesem Bild“ auf erhöhte Aktivitäten der FinÄmter ihrer Wohnsitze einstellen. Evtl? Sicher? Wie schätzen Sie das ganz subjektiv und unverbindlich nach Ihrer Erfahrung ein?
Vielen Dank für einige Gedanken zum Thema.
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Antwort von Steuerberater/Dipl.-BW (FH) Sascha Blum
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
da Bild sieht doch nur so aus, dass der Erbfall aus Januar 2014 zu beurteilen ist.
Ihre Mutter hat Vermögen aus Bankguthaben, Fonds und Hausrat, aber keine Immobilie. Der Wert beträgt ca. 806.000,00 €
davon gehen ab die Verbindlichkeiten von 260.000,00 €
Nachlasskosten usw. von 10.300,00 €
So dass der Erbanfall ca. 536.000,00 € beträgt. Verteilt auf zwei Erben.
Also je Sohn 268.000,00 €, so dass wir deutlich unter den Freibeträgen liegen und keine Erbschaftsteuer anfällt!
Problem ist nur der plausible Nachweis der Darlehen.
Grundsätzlich sollten Verträge unter nahen Angehörigen auch fremdüblich sein und tatsächlich durchgeführt werden. Verträge können auch mündlich geschlossen werden, hierbei besteht dann nur ein Nachweisproblem, was tatsächlich gewollt war!
Wenn Sie eine nachträgliche Dokumentation machen wollen, um das tatsächlich gewollte schriftlich festzuhalten, schlage ich vor, dass Sie für jede Überweisung einen eigenen Vertrag erstellen mit:
- 5 Jahre Laufzeit (Endfälligkeit)
- Zinsen von z.B. 0,5%
- Fälligkeit der Zinsen z. B. nach Ablauf von 12 Monaten in bar???
- Tilgungsfrei
- und einem Recht Sondertilgungen bis zu 100% vorzunehmen.
Das Darlehen wird dann nach § 12 Abs. 1 BewG bewertet. Die Bewertung mit 5,5% findet nur Anwendung, wenn kein Zins vereinbart ist.
Die Ausgestaltung der Darlehen mit Kündigungsfrist usw. kann und darf ich nicht beantworten, weil ich Rechtsanwalt bin. Ich halte es für Sinnvoll, wenn Sie und Ihr Bruder jeweils unterschreiben.
Da Ihre Mutter die Zinsaufwendungen nicht mehr als Werbungskosten geltend machen kann, besteht hier kein Handlungsbedarf.
Bei Ihnen ist zu überlegen, ob nicht es möglich ist die Zinseinnahmen in der Einkommensteuer nachzuerklären. Das wäre ja dann erst ab 2010. Formell handelt es sich dann dabei um ein Selbstanzeige. Bitte beachten Sie dass sich die Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige ab 01.01.2015 nochmal verschärfen!
Bei der detaillierten Ausgestaltung hilft Ihnen bestimmt einer meiner Kollegen weiter.
Mit besten Grüßen
Sascha Blum
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1) können Sie eine subjektive, unverbindliche Vermutung darüber anstellen, wie wahrschienlich Sie es einschätzen, daß das FinAmt auf „diesen Gesamteindruck“ mit besonderen Maßnahmen bzw. umfangreichen Steuerprüfungen beim Nachlasser oder bei den beiden Alleinerben reagieren wird? Eher unwahrscheinlich? Könnte durchaus sein? Eher wahrscheinlich?
2) Ist es zulässig, ein / das Darlehen als „Zerobond“ auszustatten? … d.h. Zinsen werden bei Til-gung über einen erhöhten Rückzahlungsbetrag gezahlt. Das ist im priv. Bereich vielleicht unge-wöhnlich, läßt sich aber in diesem Fall – solange zulässig - optimal argumentieren:
a) Ziel des Darlehens war es, erhöhte bzw. maximale Liquidität aufzubauen um zukünftige Kapital-erträge mit vorgetragenen Verlusten zu verrechnen. Das schreiben wir so in eine ganz kurze Präam-bel. Es handelt sich wohl um eine legale Steuerminderung. Daraus ergibt sich dann logisch, daß zur Laufzeit die Liquidität bei Mutter nicht durch (Zins)zahlungen geschmälert werden soll.
b) Wir brauchen den mühsamen Umweg über eine Nachversteuerung, die uns ins (leichte) Unrecht setzt, nicht zu gehen. Die Zinsen, die ich dann nachversteuern würde, sind außerdem gar nicht ge-zahlt worden! Das wäre also eh etwas wackelig!
Ich lade einen 20-zeiligen Entwurf des Darlehensvertrages hoch – ich wäre dankbar wenn Sie es kurz angucken – müssen Sie aber nicht.
Vielen Dank nochmals
es kommt immer darauf an, wie man dem Finanzamt begegnet. Wenn alle vorgebrachten Dokumente plausibel sind und nicht offensichtlich nachgetragen oder verfälscht wurden besteht kein Anlass zur Sorge.
Man kann auch vereinbaren, dass die jährlichen Zinsen dem Darlehen gutgeschrieben werden. Das bedeutet aber, dass die Zinsen erst zufließen und alsdann dem Darlehen hinzugebucht werden. Sie könnten dann glaubhaft vorbringen, dass Sie davon ausgingen, dass Sie die Zinsen erst mit der tatsächlichen Überweisung versteuern müssen.
Darlehen als Zerobonds habe ich noch nie gehört, das muss aber nichts heißen, weil das nicht mein Gebiet ist.
Der Darlehensvertrag sieht auf den ersten Blick etwas kurz und spärlich aus. Hier finden Sie Muster:
http://www.normarq.de/word/Privater%20Darlehensvertrag.pdf
und
http://www.finanztip.de/muster-darlehensvertrag/
Sie haben nur das rein geschrieben, was für Sie wichtig ist, besser ist ein vollständiger Vertrag. Eine Präambel ist nicht notwendig aber m. E. auch nicht schädlich.
Dafür gibt es dann die Kollegen Anwälte.
Mit besten Grüßen
Sascha Blum