Das Emissionshaus Fidentum ist pleite, die Pfandgüter des Hamburger Pfandhauses Lombardium sind offenbar deutlich weniger wert als angenommen und nun ermittelt auch noch die Staatsanwaltschaft Hamburg wegen des Verdachts auf Anlagebetrug und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz. Der Schaden für die Anleger geht in die Millionen.
Über die Fondsgesellschaften Erste Oderfelder GmbH & Co. KG und Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG konnten sich die Anleger beteiligen. Die Fonds gaben wiederum dem Pfandhaus Lombardium Hamburg Darlehen, die in das Pfandgeschäft investiert wurden. Lombardium belieh aber nicht nur teure Luxusgüter, sondern auch Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien. Da die Lombardium für dieses Kreditgeschäft keine Erlaubnis habe, ordnete die Finanzaufsicht BaFin Ende 2015 die Abwicklung an.
Offenbar sind auch die beliehenen Luxusgüter deutlich weniger wert als angenommen. Das hat eine unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft festgestellt. Als ob diese Nachricht für die Anleger nicht schon schlimm genug gewesen wäre, sollten sie daraufhin ihre erhaltenen Auszahlungen auch noch zurückzahlen und werden offenbar per gerichtlichem Mahnbescheid dazu aufgefordert. Inzwischen beschäftigen diese Vorgänge auch die Staatsanwaltschaft. In einer groß angelegten Razzia wurde jetzt das Pfandhaus Lombardium und weitere Geschäftsräume in und außerhalb Hamburgs durchsucht. Es besteht der Verdacht auf Anlagebetrug und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Wie immer gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Sollte sich der Betrugsverdacht bestätigen, bahnt sich aber ein neuer Anlageskandal an. Um nicht hohe finanzielle Verluste zu erleiden, sollten die Anleger jetzt reagieren und ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Zunächst sollte Widerspruch gegen die Mahnbescheide eingelegt werden. Darüber hinaus sollten aber auch Schadensersatzansprüche geprüft werden. Diese können sich sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen als auch gegen die Vermittler richten. Denn in den Beratungsgesprächen hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Zudem hätten die Vermittler die Plausibilität des Geschäftsmodells überprüfen müssen.