Die Uhr tickt für die KTG Agrar SE. Spätestens am 6. Juli muss sie die fälligen Zinsen an die Anleihe-Anleger zahlen. Insgesamt geht es dabei um rund 15 Millionen Euro. Kann das Unternehmen die überfällige Zinszahlung nicht leisten, ist wohl auch eine Insolvenz des Agrarkonzerns nicht mehr auszuschließen.
Sollte es tatsächlich so weit kommen, hätten die Anleger den Schaden. Dann geht es nicht mehr nur um ausstehende Zinszahlungen. Im schlimmsten Fall kann dann das investierte Kapital komplett verloren sein.
Die KTG Agrar SE gehört nach eigenen Angaben zu den führenden Produzenten von Agrarrohstoffen in Europa. Im Jahr 2011 hat das Unternehmen die Anleihe KTG Biowertpapier II (ISIN DE000A1H3VN9) auf den Markt gebracht. Die Inhaber-Teilschuldverschreibung hat ein Volumen von 250 Millionen Euro und ist mit 7,125 Prozent p.a. verzinst. Die Zinsen sind jeweils am 6. Juni fällig. In diesem Jahr wurde die Zahlung schon zweimal verschoben. Laut Vertragsbestimmungen haben die Anleger das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn KTG Agrar die Zinsen nicht spätestens 30 Tage nach Fälligkeit zahlt. Diese Frist läuft am 6. Juli ab.
2014 hat das Unternehmen noch eine zweite Anleihe begeben. Das Biowertpapier II (ISIN DE000A11QGQ1) ist bei einer fünfjährigen Laufzeit mit 7,25 Prozent verzinst und hat ein Volumen von 92 Millionen Euro. Hier wären im Oktober die Zinsen fällig.
Am 30. Juni hätte die Jahreshauptversammlung der KTG Agrar stattfinden sollen. Diese wurde unter fadenscheinigen Gründen auf den 26. August verschoben. Ursprünglich hatte das Unternehmen zugesichert, die fälligen Zinsen bis zur Jahreshauptversammlung zu zahlen. Nachdem diese nun verschoben wurde, wurde kein neuer Termin für die Zinszahlung genannt.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Die KTG Agrar tut derzeit offenbar alles, um das Vertrauen am Markt zu verspielen. Die fallenden Kurse für Aktien und Anleihen sind die Antwort des Marktes. Für die Anleihe-Anleger kann das fatale Folgen haben. Sollten die Zinsen nicht bis zum 6. Juli gezahlt werden, können sie von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Dann steht die Anleihe zur Rückzahlung an. Das könnte aber auch die Insolvenz des Unternehmens bedeuten. Daher sollten sich die Anleger jetzt über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren lassen, ggf. können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.