Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ahndet die verspätete Offenlegung bzw. Hinterlegung von Jahresabschlüssen konsequent. Wer als Unternehmen Pflichtangaben nicht rechtzeitig einreicht, riskiert nicht nur hohe Strafen, sondern auch steigende Kosten. Wir klären auf, welche Beträge konkret drohen und wie Sie sich schützen können.

Warum ist die Offenlegungspflicht so wichtig?

Gesetzlich verpflichtete Unternehmen (z. B. Kapitalgesellschaften wie GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt)) müssen ihren Jahresabschluss im Unternehmensregister veröffentlichen. Diese Transparenz dient dem Schutz von Gläubigern, Investoren, Banken und Geschäftspartnern. Bei Verstößen greift das BfJ mit einem gestaffelten Sanktionssystem ein – von Verwarnungen bis zu hohen Geldstrafen.

Konkrete Kosten im Überblick

1. Verfahrenskosten (103,50 €)

Bereits bei der ersten Mahnung fallen feste Gebühren an:

100 € Gebühr + 3,50 € Zustellkosten = 103,50 €.
Diese Kosten entstehen unabhängig von späteren Ordnungsgeldern und sind selbst bei sofortiger Nachholung fällig.

Im Jahr 2025 werden diese Verfahrenskosten ab dem 1. April 2025 eingeleitet.

2. Ordnungsgelder: Ab 2.500 € aufwärts

Wird die Frist (meist 6 Wochen nach Mahnung) ignoriert, folgt die Festsetzung von Ordnungsgeldern:

Regelunternehmen:

Erste Festsetzung: Mindestens 2.500 €

Wiederholte Verstöße: Steigerung auf 5.000 €, 7.500 € usw.

3. Reduzierung nur bei schnellem Handeln

Erfolgt die Offenlegung nachträglich, kann das BfJ das Ordnungsgeld unter bestimmten Umständen reduzieren:

Kleinstkapitalgesellschaften: Bis auf 500 €

Kleine Kapitalgesellschaften: Bis auf 1.000 €

Sonstige Unternehmen: Oft 2.500 € als Mindestbetrag.

Praktische Tipps für Mandanten

Fristen einhalten: Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihr Jahresabschluss im Unternehmensregister hinterlegt ist.

Bei Mahnung sofort reagieren: Die 103,50 € Verfahrenskosten lassen sich nicht vermeiden – vermeiden Sie aber höhere Strafen durch schnelles Handeln.

Beratung nutzen: Bei Unsicherheiten unterstützen wir Sie gern bei der korrekten Offenlegung.

Fazit: Kleine Nachlässigkeit, große Folgen

Schon eine verspätete Einreichung kann teuer werden. Während die 103,50 € Verfahrenskosten noch zu verkraften sind, sind die Ordnungsgelder ab 2.500 € ein ernstzunehmendes Risiko. Als Kanzlei empfehlen wir dringend, Pflichten im Unternehmensregister prioritär zu behandeln – wir stehen Ihnen dabei gern zur Seite.

Hinweis: Die genannten Beträge basieren auf aktuellen Regelungen (Stand: 2024) und können in Einzelfällen abweichen. Bei Rückfragen kontaktieren Sie uns direkt.

Sie haben Ihren Jahresabschluss zum 31.12.2023 noch nicht an das Unternehmensregister übermittelt? Dann melden Sie sich gern über eine exklusive Anfrage bei uns, wir helfen Ihnen kurzfristig bei der Abschlusserstellung und Übermittlung weiter.

Ihr
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater