Betriebs KfZ
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Thomas,
das leidliche Thema KfZ bringt auch mir nicht den kompletten Durchblick. Ich nutze mein Fahrzeug in meinem Einzelunternehmen weit über 50% betrieblich, da ich inzwischen viel im Außendienst bin. Auch, da wir noch ein zweites Privatfahrzeug haben. Da ich Fahrtenbuch führe, nehme ich nicht teil bei der 1%-Regelung, welche - so meine ich - viel zu teuer wäre.
Nun kann ich jegliche Kosten die mit dem Fahrzeug zusammen hängen in meine Buchhaltung aufnehmen und den Vorsteuerabzug geltend machen!?
Die betrieblichen km werden in der Buchhaltung nicht beachtet, da alle Fahrzeugkosten gebucht werden (Leasing, Waschanlage, Sprit, Reperatur, etc.) ?!
Die privaten km muss ich jedoch als Privatentnahme (auf die SKR03 - 1800?) buchen - ist hier auch der Satz von 0,30€/km anzuwenden oder nehme ich den prozentualen Anteil vom gesamten Jahr beim Jahresabschluss zusammen und ziehe diesen von den Gesamtfahrzeugkosten als Privatnutzung ab?
Leider finde ich hier keine vernünftigen Erklärungen im Web und bedanke mich vorweg für Ihre Zeit!
Ich denke die Frage lässt sich ohne großen Aufwand schnell beantworten und biete einen entsprechend niedrigen Betrag.
Freundlich grüßend,
R. H.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Nun kann ich jegliche Kosten die mit dem Fahrzeug zusammen hängen in meine Buchhaltung aufnehmen und den Vorsteuerabzug geltend machen!?
Ja, das ist richtig.
Die betrieblichen km werden in der Buchhaltung nicht beachtet, da alle Fahrzeugkosten gebucht werden (Leasing, Waschanlage, Sprit, Reperatur, etc.) ?!
Auch das ist richtig.
Die privaten km muss ich jedoch als Privatentnahme (auf die SKR03 - 1800?) buchen - ist hier auch der Satz von 0,30€/km anzuwenden oder nehme ich den prozentualen Anteil vom gesamten Jahr beim Jahresabschluss zusammen und ziehe diesen von den Gesamtfahrzeugkosten als Privatnutzung ab?
Sie nehmen dann den prozentual ermittelten Kostenanteil, diesen buchen Sie über
#1880 an
#8924 (20% davon ohne Umsatzsteuer)
#8921 (80% davon mit Umsatzsteuer)
Die Umsatzsteuer auf die 80% sollte Ihr Buchführungsprogramm automatisch buchen, wenn nicht, buchen Sie diese manuell auf Konto #1776.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Antwort des Experten: Vielen Dank!