Einspruch einlegen - nachträglicher Antrag möglich
Gewerbetreibende sowie u.a. Land- und Forstwirte und Freiberufler können für die geplante Anschaffung eines Wirtschaftsguts wie z.B. einem PKW oder einer Maschinen einen Investitionsbzugsbetrag (IAB) von bis zu 40 % der geschätzten Anschaffungskosten vorab gewinnmindernd geltend machen.
Bedingung hierfür ist es, dass Größenmerkmale Ihres Betriebes nicht überschritten werden (z.B. < = 235.000 € Betriebsvermögen bzw. <= 100.000 € Gewinn bei Einnahmenüberschussrechnung)
In der Folge kann mit der Anschaffung auch eine Sonderabschreibung von bis zu 20 % geltend gemacht werden.
Auf diese Weise können insgesamt mehr als 50 % einschl. des Anschaffungsjahres gemindernd neben der planmässigen Abschreibung berücksichtigt werden.
Der Investitionsabzugsbetrag kann auch nachträglich beantragt werden, falls die Investition innerhalb von drei Jahren nach Schluss des jeweiligen Veranlagungszeitraumes erfolgt.
Voraussetzung für eine nachträgliche Antragstellung ist es, dass der Steuerbescheid des fraglichen Jahres noch änderbar ist. Dazu darf entweder die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen sein oder die Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen.
Unter den gleichen Voraussetzung ist auch eine nachträgliche Erhöhung des Investitionsabzugsbetrages zulässig, solange die Höchstgrenzen nicht überschritten sind.