spekulationssteuer durch Immobilienverkauf
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch den Verkauf einer vermieteten Eigentumswohnung mit Gewinn, 5 Jahre nach Erwerb entstehen mir Steuern in erheblicher Höhe.
Um diese Steuern zu senken habe ich den Plan, Investitionen für eine für nächstes Jahr geplante Existenzgründung bereits dieses Jahr zu tätigen, also vorweggenommene Betriebsausgaben vorzunehmen. Konkret möchte ich einen neuen Imbisswagen bzw. Foodtruck zum Preis von 94000 Euro kaufen. Einerseits fallen dadurch Abschreibungen an und andererseits sind in dem Kaufpreis 15000 Euro Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer enthalten. Ist dieser Plan richtig, können die Abschreibungen und die Vorsteuer mein diesjähriges Einkommen senken, so dass sich die Steuer durch den Immobilienverkauf mindert?
Würde es steuerlich günstiger sein ein gebrauchtes Fahrzeug zu kaufen und es umbauen zu lassen? Der Gedanke dahinter ist, dass die Abschreibungszeit sich bei einem gebrauchten Fahrzeug vermindert, also sich der Abschreibungsbetrag erhöht und die einzelnen Einbauteile wie Grill, Fritteusen etc. sich außerdem einzeln mit kürzerer Abschreibungszeit abschreiben lassen als wenn die Teile bereits fertig installiert sind. Könnte vielleicht auch die Handwerkerleistung für den Umbau komplett dieses Jahr als Betriebsausgabe angesetzt werden?
Ich hoffe, dass ich mein Problem deutlich machen konnte und freue mich auf die Antwort.
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
Die Anschaffung des Foodtrucks führt zu betrieblichem Abschreibungsaufwand, jedoch nur zeitanteilig.
Die Vorsteuer ist kein Aufwand, wenn sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit ausschließlich steuerpflichtige Ausgangsumsätze erbringen. Davon gehe ich aus. Daher kann man die Vorsteuer als eine Art durchlfd. Posten ansehen.
Dies würde nicht gelten, wenn Sie voraussichtlich nicht mehr als 60.000 € Gewinn (bzw. 600.000 € Umsatzerlöse) im Kalenderjahr erzielen. Dann könnte die Vorsteuer im Jahr der Zahlung abgesetzt werden, da Sie dann nicht buchführungspflichtig wären. Die Erstattung durch das Finanzamt wäre Betriebseinnahme im folgenden Jahr. Insofern müsste man die Anschaffungsrechnung im Dezember bezahlen.
Eine andere Variante wäre einen Investitionsabzugsbetrag für die geplante Anschaffung des Foodtrucks im Jahr 2016 über die Veranlagung 2015 zu beantragen. Dann könnten Sie bis zu 40 % der geplanten Anschaffungskosten als Betriebsausgabe absetzen. In 2016 könnten Sie bei Anschaffung nochmals bis zu 20 % der Anschaffungskosten gewinnmindernd erfassen (Sonderabschreibung).
Hierdurch könnten Sie vor Aufnahme der Tätigkeit bereits einen Verlust geschaffen haben.
Der Umbau eines gebrauchten Foodtruck wäre auch in die AfA-Bemessungsgrundlage einzubeziehen, da sie den Foodtruck ohne Umbau gar nicht betrieblich einsetzen wollen, der Foodtruck ist sozusagen noch nicht betriebsbreit. Nur, wenn vorhandene Teile ausgetauscht werden, dann wäre dies sicherlich Erhaltungsaufwand und wäre sofort abzugsfähig. I.d.R. kann der Umbau jedoch nur über die AfA abgesetzt werden.
Die Variante mit dem Investitionsabzugsbetrag scheint mir die günstigten Effekte zu haben.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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