Investitionsabzug-Ansparruecklage
Beantwortet von Steuerberater Dipl. Betriebswirt Günther Grießhaber in unter 2 Stunden
Fragestellung
Guten Morgen,
eine Gruppe von 5Privatpersonen moechte sich ein mobiles Wirtschaftsgut (foerderfaehig) anschaffen. In welcher Form bzw Gesellschsftsform koennte jeder der 5 Personen vom steuerlichen Verlust aufgrund des IAB profitieren?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl. Betriebswirt Günther Grießhaber
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
auf Basis Ihrer Angaben erhalten Sie folgende folgende Auskunft:
Der sog. Investitionsabzugsbetrag ist in § 7g EStG geregelt. Dieser dient der steuerlichen Förderung kleinerer und mittlerer Betriebe. Es kann sich hierbei um Betriebe in Form von Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, um Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, um Wirtschaftsbetriebe der Vereine und um eine freiberufliche unternehmerische Tätigkeit handeln.
Der Betrieb muss jedoch aktiv am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen. Ebenso sind die Größenkriterien zu beachten.
Zur Beurteilung, ob es sich um einen Betrieb im Sinne dieser Vorschrift handelt, sind die Entscheidungen und Betrachtungen der vergangenen Rechtsprechung zum Investitionsabzugsbetrag und zur Ansparrücklage sowie die hierzu ergangenen Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu beachten.
Der Investitionsabzugsbetrag ist also Rechtsform unabhängig, aber nicht geeignet Kosten oder Verluste aus dem Bereich der privaten Lebensführung geltend zu machen.
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
G. Grießhaber
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Für die direkte Zurechnung von Gewinnen und Verlusten muss es eine Personengesellschaft sein. Eine GbR bietet sich zB an.
Allerdings sind auch zivilrechtliche Belange wie Haftung, Gesellschafterrechte etc. von Bedeutung.
Bei einer reinen Verlustgesellschaft ist ohnehin die steuerliche Anerkennung fraglich. Stichwort: Gewinnerzielungsabsicht.
Grundsätzlich rate ich immer, zunächst die wirtschaftliche Betrachtung zu machen, um dann steuerlich zu optimieren.
Das geht natürlich über die ursprüngliche Frage hinaus, und ist so einfach nicht zu beantworten.
Beste Grüße
G. Grießhaber