Einführung zur Kurzreihe "Fragen zum Datenschutz und der DSGVO"

Spätestens seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wird viel über den Datenschutz mit seinen Begrifflichkeiten gesprochen. Doch besteht nach meinem Eindruck unter vielen immer noch eine gewisse Unsicherheit, was das konkret für das eigene Unternehmen bedeutet.

An dieser Stelle soll diese Kurzreihe "Fragen zum Datenschutz und der DSGVO" ansetzen und "kurz und knackig" ohne viel Juristendeutsch Fragen zum Datenschutz klären.

Was sind eigentlich personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO?

In der DSGVO selbst findet sich eine sogenannte Legaldefinition zur Begrifflichkeit der personenbezogenen Daten. Diese gesetzliche Definition findet sich in Art. 4 Nr. 1 DSGVO.

Dieser lautet u.a., wie folgt:

„Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

  1. „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden: „betroffene Person“) beziehen; […]“

Demnach schützt die DSGVO ausschließlich natürliche Personen, also Menschen. Diese werden in der DSGVO als „betroffene Person“ oder auch „Betroffener“ bezeichnet. 

Hier einige Beispiele zu personenbezogenen Daten nach der DSGVO:

Damit das nun greifbarer wird, sind hier nun aber einige konkrete Beispiele für personenbezogene Daten:

  • Name
  • Vorname
  • Adresse
  • Geburtsjahr und Geburtstag
  • Telefonnummern
  • Bankverbindungsdaten & Kreditkartennummern
  • IP-Adressen, egal ob dynamisch oder statisch vergeben (Dies hat der EuGH in einer Entscheidung klargestellt.)
  • Online Standort Daten
  • Email-Adresse (bspw. „max.mustermann@domäne.de“)
  • KfZ-Kennzeichen

Außerdem gibt es noch besonders schützenswerte / sensible personenbezogenen Daten. Diese besonderen personenbezogenen Daten werden in Art. 9 DSGVO geregelt. Näheres hierzu gibt es bald in einem eigenen kleinen Beitrag.

Falls Sie weitere Fragen zum Datenschutz haben, können Sie diese über die Fragefunktion an mich richten. Gerne rufe ich Sie im Rahmen einer solchen Fragestellung auch diesbezgüglich an. So können Rück- und Verständnisfragen einach und schnell geklärt werden.

Sollten Sie darüber hinaus noch auf der Suche nach einem externen Datenschutzbeauftragten sein, können Sie mich ebenfalls gerne ansprechen.

Schulte

Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)