Die Nachrichten aus Hamburg sind mehr als alarmierend: Die Anleger der Deutschen Biofonds AG sind besorgt. Die Gesellschaft, die alternative Investments wie Wasserkraftwerke in der Türkei anbietet und bis zu 300 Millionen Euro eingesammelt haben soll, ist derzeit telefonisch nicht erreichbar.
Die Gerüchteküche brodelt, Anlegergelder sollen danach in großem Umfang veruntreut worden sein. Auch die Staatsanwaltschaft soll sich für den Verbleib der Anlegergelder brennend interessieren. Unter anderen bot die Deutsche Biofonds AG die Fonds Hydropower VI und VII, die Immobilienangebote Kars-Center und Ziverbey Residence sowie Investitionen in eine Dolomit-Mine in der Türkei an.
Diese und ähnliche Offerten finden sich auf der noch erreichbaren Internetpräsenz. „Als internationaler Projektfinanzier bietet die Deutsche Biofonds AG eine breit gefächerte Palette von Dienstleistungen an. Hierbei werden die individuellen Ansprüche und Bedürfnisse von Privatanlegern wie auch institutionellen Investoren präzise erfasst und bedient“, offeriert Biofonds „rentable Projekte für die Kunden“, und preist die „Nachhaltigkeit der Investitionen durch innovative Lösungen“ in den Bereichen erneuerbare Energien an.
Von sicheren Investitionen scheinen die Anleger derzeit weit entfernt. Die aktuellen Entwicklungen sind ein beunruhigendes Zeichen und mit der Frage verbunden, was aus den Investments geworden ist. In dieser Situation können sich Anleger und Investoren an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Anwalt wenden, der ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, erläutern und durchsetzen kann.
Betroffene sollten nach rechtlicher Einschätzung der Kanzlei Kreutzer schnell handeln: Dabei können unter Umständen auch Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. Diese können sich sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen der Deutsche Biofonds AG als auch gegen die Vermittler richten. So hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen.
Erfahrungsgemäß werden die Ansprüche an eine anleger- und objektgerechte Beratung häufig nicht erfüllt. Risiken werden entweder ganz verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Eine unzureichende Risikoaufklärung kann dabei nach Erfahrungen der Kanzlei Kreutzer den für die Anleger entscheidenden Anspruch auf Schadensersatz begründen.