Sie halten Ihren Rentenbescheid in der Hand und fragen sich, ob alles richitg ist und ob die Rentenhöhe richtig berechnet worden ist. In dem Rentenbescheid werden alle versicherungsrechtlich relevante Zeiten aufgeführt. Von den Beitragszeiten, Kindererziehungszeiten, freiwillie Beiträge, über Anrechnungszeiten (Krankheitszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit oder des ALG II Bezuges, Zeiten der Schulausbildung, etc), Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes und Berücksichtigungszeiten. HIer müssen die Zeiträume und die Entgelthöhen geprüft werden.

Diesen Zeiten werden dann Entgeltpunkte zugeordnet. Aus diesen Entgeltpunkten werden dann unter Berücksichtigung der Grund- oder der Vergleichsbewertung persönliche Entgeltpunkte.

Die persönlichen Entgeltpunkte werden mit dem Zugangsfaktor, dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert multipliziert, dies ergibt dann den monatlichen Bruttobetrag.

Der zugelassene Rentenberater ist aufgrund seiner nachgewiesenen Fach- und Sachkunde in der Lage u.a. Rentenbescheide inhaltich und hinsichtlich der Rentenhöhe zu überprüfen.

Die Fach- und Sachkunde muss der Rentenberater ggü der Zulasungsbehörde (Landgericht, Landessozialgericht,etc.) nachweisen und wird dann in das Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. www.rechtsdienstleistungsregister.de