Witwenrente aus USA zusätzlich zur normalen Altersrente
Fragestellung
Ich bekomme eine Social Security Widow Rente von USA. Das Konsulat hatte mir erklärt, dass die steuerfrei ist, es werden von USA-Seite auch keine Steuern abgezogen. Ich habe in 2016 die Jahresbescheinigung in Dollar für 2015 ab Mai 2015 erhalten aber nicht mit angegeben.
Jetzt hat mir jemand gesagt, ich muss dies auf der Einkommenssteuererklärung angeben.
1. Wo trage ich die ein? Manche meinen als zweite Rente, manche meine als AUS nur Ertragsanteil.
2. Wird da genauso die 70 % versteuert und wie hoch ist dann der Freibetrag, also ich meine diese 8.600 ca. sind die dann von dem zu versteuernden Anteil abzuziehen oder wie funktioniert das?
Ich habe jetzt auch im Januar die volle Jahresbescheinigung in Dollar bekommen und weil die eben so hoch ist also 15.000 ca. habe ich bedenken, nicht dass ich in Schwierigkeiten komme.
Wie hoch wäre dann ungefähr der Steueranteil wenn ich 840 Euro Altersrente und ca. 1.100 widow Benefits bekomme?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrte Ratsuchender,
wenn es sich bei der Witwenrente um eine Rente handelt, die nicht aufgrund einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst gezahlt wird, kommt es für die Steuerpflicht auf den Wohnsitz im Zeitpunkt der Zahlung der Rente an.
Liegt eine Rente aus dem öffentlichen Dienst vor, ist der Staat der Rentenkasse zuständig.
Sprechen wir somit von der 1. Variante wäre die Rente steuerpflichtig mit dem Ertragsanteil, abhängig vom Rentenbeginn. "Social Security." spricht jedoch für eine Rente aus öffentlichen Kassen aufgrund Sozialgesetzgebung. Diese werden nur im Kassenstaat besteuert. Dann müsste diese nicht angegeben werden.
Falls eine Erklärungspflicht besteht, muss die Rente in Höhe des vollen Betrages sowie dem steuerfreien Anteil in der Anlage R erfasst werden. Die Beträge kann ich ermitteln, nachdem Sie ggf. geklärt haben, welche Art von Rente vorliegt.
Der Grundfreibetrag von rd. 8.600 € wird nicht abgezogen. Dies berücksichtigt das Finanzamt bei der Steuerberechnung.
Vielleicht könnten Sie den Rentenbescheid hochladen.
Fürs Erste hoffe ich, Ihnen schon einmal weitergeholfen zu haben. Die letzten offenen Rückfragen können wir über die Kommentarfunktion austauschen. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Balluff
Steuerberater
Sie haben eine Frage zu Ihrer Einkommenssteuererklärung?
Schildern Sie Ihren Fall und erhalten Sie von unseren Steuerberatern kostenlos und unverbindlich Angebote zur Lösung Ihres Falles!
Nach dem Einstellen Ihrer Frage erhalten Sie individuelle Preisangebote unserer Experten, aus welchen Sie einfach das für Sie passende Angebot auswählen können!
Hier kostenlos und unverbindlich Angebote einholen!
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
die Rente muss in Anlage AUS in Zeile 36 erklärt werden:
"USA", "Witwenrente Armee", "Sonstige Einkünftte", 5.756 €.
(Umrechnung sollte z.B. mit dem durchschn. USD/EUR Umrechnungskurs für das Jahr erfolgen. Der Kurs kann dem Finanzamt entsprechend offengelegt werden.
Dies wären in 2015: 8.223 €
Nicht dem Progressionsvorbehalt werden 30 % unterworfen. Somit verbleiben 5.756 €.
Auf Jahresbasis wären dies:
Anlage R steuerpfl. inländische Rente 7.056 € (Ertragsanteil)
./. Werbungspauschale 51 €
./. außergewöhnl. Belastung (Hinterbliebene) 370 €
= 6.635 €
zzgl. steuerfrei nach DBA USA 9.240 € (12 x 1.100 € x 70 %)
Steuersatz von 15.875 € = 9 %
9 % x 6.635 € = 597 €
Sie müssten im Prinzip nun dem Finanzamt mitteilen, dass Sie in 2015 die o.a. 5.756 € (Ertragsanteil) bzw. Brutto 8.223 € als Rente aus den USA bezogen haben. Schwierigkeiten bekommen Sie nicht. Sie haben schließlich nicht vorsätzlich die Rente nicht angegeben. Bis auf die Steuernachzahlung wird nichts passieren.
Sollten weitere Rückfragen bestehen, können Sie mich gerne kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Falls ich irgendwann einmal nicht mehr zurechtkommen sollte, kann man Sie danna uch beauftragen?
mfg
Sie können selbstverständlich bei Bedarf auf mich zukommen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Wäre dann der normale Steuersatz, also wenn die Rente nicht steuerfrei wäre lt. DBA viel höher?
Wundert mich nur weil ich über 800 Euro Steuern zahlen muss jetzt.