Einkommenssteuerpflicht für Arbeit im Ausland
Fragestellung
Hier finden Sie nochmals Ihre Fragestellung:
"Mein spezieller Fall:
Sachlage:
Wohnort in Brasilien seit 1980, seit dieser Zeit nicht mehr in Deutschland gemeldet, 72 Jahre alt, beziehe Altersrente seit dem 65 igsten Lebensjahr in Deutschland als auch Altersrente in Brasilien.
Bin einkommensteuerpflichtig in Deutschland (Renteneinkünfte). In Brasilien muss ich auch eine Einkommenssteuererklärung abgeben (Renteneinkünfte und Consulting Dienstleistungen in geringem Umfang), allerdings sind diese Einkünfte so gering, das ich unter die Grenze zur Steuerzahlung falle.
Diese Situation ändert sich voraussichtlich im März 2017 folgendermaßen:
Ich werde von einem deutschen Consultingunternehmen unter Vertrag genommen, um hier in Brasilien für die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit –GIZ- als Langzeitfachkraft zu arbeiten. Mein Honorar wird auf mein deutsches Konto überwiesen.
Frage: Muss ich diese Einkünfte beim deutschen Fiskus zur Steuererhebung angeben. Wenn ja bleibt zu fragen, wie hoch die Besteuerung ist. Ich bin geschieden, habe jedoch noch meine 22-jährige Tochter zu versorgen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Brasilien und Deutschland ist außer Kraft. Die Einkünfte aus der Tätigkeit in Brasilien sind keine inländischen Einkünfte (aus deutscher Sicht). Aufgrund Ihrer Ansässigkeit in Brasilien kann Deutschland diese nicht besteuern. Hier gilt das Tätigkeitsprinzip. Der Ort der Tätigkeit ist maßgeblich.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weiterhelfen konnte. Sollten weitere Rückfragen bestehen, können Sie gerne die Kommentarfunktion verwenden. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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