Besteuerung des #Bitcoin Handels.

Bei der Besteuerung von Bitcoins kommt es immer darauf an, ob diese Transaktionen im privaten Bereich oder im betrieblichen Bereich stattfinden. Gerade bei Einzelunternehmern kann es vorkommen, dass diese vom Kunden für Ihre Leistungen nicht in Euro, sondern in Bitcoins bezahlt werden. Nun ist, gewerblicher Währungshandel einmal nicht unterstellend, es so, dass man nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr Kursgewinne aus dem Umtausch dieser #Kryptowährung (für andere gilt das analog) steuerfrei realisieren und einstreichen kann. Dabei wird bei unterschiedlichen Wallet-Beständen jeweils die FIFO Methode (First in first out) angewendet wird.

Diese Steuerfreiheit entfällt aber, wenn man nicht durch eine intelligente und legale Gestaltung vermeidet, dass die Bitcoins als Betriebsvermögen qualifiziert werden. Anderernfalls wäre zum Zeitpunkt einer Gewinnrealisierung dieser voll steuerpflichtig und das nich nur bei der Einkommensteuer, sondern auch bei der Gewerbesteuer.

Agiert man hier nicht präventiv, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Finanzamt Kursgewinne als betriebliche Gewinne definieren und das kann im Nachgang zu signifikanten Steuernachzahlungen kommen. Schlimmsten Falls kommt es noch zu steuerstrafrechtlichen Ermittlungen.

Nachdem vor Jahren das Finanzamt bereits ebay als Steuereinnahmequelle des Internets identifiziert hat und gezielt dort "beobachtet" und wohl auch "Testeinkäufe" getätigt werden, ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Finanzverwaltung auch die Krypto-Währungen und deren Handel als lukrative neue digitale Steuerquelle identifiziert hat.

Wie Sie die Besteuerung Ihres Bitcoin-Handels konkret vermeiden können, erfahren Sie bei mir. Sie erreichen mich über yourXpert.

Beste Grüße

Dr. Rainer Schenk
Steuerberater
Certified tax Advisor

KANZLEI DR. SCHENK
zweifach zertifizierte Steuerkanzlei